Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die Erste Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Forst (Lausitz) zur Erhebung von Elternbeiträgen in kommunalen Kindertagesstätten und Kindertagespflege einschließlich der Anlage Elternbeitragstabelle in EURO.
26.08.2013 - Ausschuss für Finanzen und Rechnungsprüfung
Ö 7 - ungeändert beschlossen
Der Ausschuss für Finanzen und Rechnungsprüfung beschließt die Erste Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Forst (Lausitz) zur Erhebung von Elternbeiträgen in kommunalen Kindertagesstätten und Kindertagespflege einschließlich der Anlage Elternbeitragstabelle in EURO.
Abstimmung Stadtverordnete:5/2
Abstimmung Sachkundige Einwohner:2/2
28.08.2013 - Haupt- und Wirtschaftsausschuss
Ö 8 - ungeändert beschlossen
Die Mitglieder des Haupt- und Wirtschaftsausschusses stimmen der Beschlussvorlage mehrheitlich zu.
Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die Erste Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Forst (Lausitz) zur Erhebung von Elternbeiträgen in kommunalen Kindertagesstätten und Kindertagespflege einschließlich der Anlage Elternbeitragstabelle in EURO.
Abstimmungsergebnis: 17/8, mit Mehrheit, lt. Beschlussvorlage angenommen
Vollzug des § 63 Abs. 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg
hier: Kontrolle der Verwaltung über das Vergabeverfahren nach VOB/B - Schmutzwasserkanalbau Einzugsgebiet Pumpwerk Sandweg, 2. Abschnitt, 4. BA (Am Wasserwerk und Sandweg zwischenAm Wasserwerk und Grabenweg) in Forst (Lausitz)
Vollzug des § 63 Abs. 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg
hier: Kontrolle der Verwaltung über das Vergabeverfahren nach VOL/A - Vollstromlieferung für die Kläranlage Forst und 9 Schmutzwasserpumpstationen für das Jahr 2014
Vollzug des § 63 Abs. 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg
hier: Kontrolle der Verwaltung über das Vergabeverfahren nach VOB/B - Lieferung und Installation von 2 Drehkolbenverdichtern auf der Kläranlage Forst (Lausitz)