Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) fasst einen Satzungsbeschluss für die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Stadt Forst (Lausitz) gem. § 34 Abs. 4 Satz 1
Nr. 1 und 3 BauGB mit der Bezeichnung „Teichstraße“.
Es wird darauf hingewiesen, dass für befangene Bürger nach § 22 der Kommunalverfassung ein Mitwirkungsverbot gilt.