Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 14 Abs. 6 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) , dass der Einwohnerantrag
„Wir fordern die Rücknahme des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung auf der Grundlage der Beschlussvorlage Nr. SVV/0474/2010 Nr. 3. „Die Grundschule Keune, Keuner Straße 100 in 03149 Forst (Lausitz) erhält keine Einschulung einer ersten Klasse mit Beginn Schuljahr 2016/2017 und wird zum Ende des Schuljahres 2018/2019 aufgelöst.“ Wir fordern den Erhalt des Grundschulstandortes Keune und fordern die Einschulung einer ersten Klasse mit Beginn Schuljahr 2016/2017 und somit keine Schulschließung.“
zulässig ist.
06.03.2015 - Stadtverordnetenversammlung
Ö 12 - ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 14 Abs. 6 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) , dass der Einwohnerantrag
„Wir fordern die Rücknahme des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung auf der Grundlage der Beschlussvorlage Nr. SVV/0474/2010 Nr. 3. „Die Grundschule Keune, Keuner Straße 100 in 03149 Forst (Lausitz) erhält keine Einschulung einer ersten Klasse mit Beginn Schuljahr 2016/2017 und wird zum Ende des Schuljahres 2018/2019 aufgelöst.“ Wir fordern den Erhalt des Grundschulstandortes Keune und fordern die Einschulung einer ersten Klasse mit Beginn Schuljahr 2016/2017 und somit keine Schulschließung.“