Beschlussvorschlag:
- Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt, den Beschluss SVV/0310/2016 vom 15.07.2016 aufzuheben.
- Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Erarbeitung einer neuen gemeinsamen Zielplanung mit folgenden Eckpunkten:
a) Die erfolgte Entwicklung der Nordseite wird beibehalten und in den Realisierungswettbewerb „Grüne Mitte“ integriert. Nach Abriss der Mühlenstraße 8 bis 16 wird diese Fläche entsprechend des Wettbewerbskonzeptes gestaltet.
b) Die bauliche Entwicklung des Südrandes bis zur Einmündung vor dem Platanenhain wird erfolgen. Die Fläche steht kurzfristig für eine 3- bis 4-geschossige Bebauung zur Verfügung. Die Vermarktung dieses Areals ist unter Einbeziehung von Vermarktungsspezialisten gemeinsam mit der FWG mbH durchzuführen. Dabei ist die konkrete Nutzung nachfrageorientiert festzulegen.
c) Für die neu abzustimmende Zielplanung ist das Areal an der Südseite in Richtung Mühlgraben in zwei Varianten, mit und ohne Bebauung, darzustellen.
d) An der Ostseite ist die im Realisierungswettbewerb ausgewiesene Wasserfläche nicht mehr Inhalt der neuen Zielplanung. Um den Charakter der Grünen Mitte weiter zu erhalten, soll eine Überarbeitung der Planung erfolgen mit dem Ziel, den Mühlgraben in Szene zu setzen und eine attraktiv gestaltete öffentliche Grünanlage, welche einer zukünftigen möglichen Bebauung Raum lässt, vorzusehen. Dabei soll eine vielseitige „Grüne Mitte“ entstehen. In dem neuen Gesamtziel soll der Platanenhain verankert sein.
e) Das Gesamtkonzept ist unter den Grundsatz der öffentlichen Nutzung zu stellen.
f) Das Planungsbüro SINAI soll unter diesen Eckpunkten eine neue Zielplanung vorlegen. Die Zielplanung ist der Stadtverordnetenversammlung zur Bestätigung vorzulegen und in das Zustimmungsverfahren mit dem MIL einzureichen.
g) Im INSEK sind bis zur Vorlage der neuen Planungsunterlage o.g. Eckpunkte verbal zu verankern, um die Genehmigungsfähigkeit des INSEK herzustellen.