Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die Änderung des Satzungsbeschlusses gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB (Klarstellungs- und Ergänzungssatzung) für die Orslage Sacro vom 28.09.2001.
Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 28 Gemeindeordnung keine Mitwirkungshandlung haben.
14.02.2002 - Planungsausschuss
Ö 6 - ungeändert beschlossen
Abstimmungsergebnis Stadtverordnete: 5/0/0
Abstimmungsergebnis Sachkundige Einwohner: 5/0/0
01.03.2002 - Stadtverordnetenversammlung
Ö 15 - ungeändert beschlossen
Beschlußvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die Änderung des Satzungsbeschlusses gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB (Klarstellungs- und Ergänzungssatzung) für die Orslage Sacro vom 28.09.2001.
Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 28 Gemeindeordnung keine Mitwirkungshandlung haben.