Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Abwägung zu den Stellungnahmen von Bürgern aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) entsprechend Anlage 1a.
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB und zu den Stellungnahmen der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB entsprechend Anlage 1b.
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB und zu den Stellungnahmen der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB entsprechend Anlage 1c.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die als Anlage 2 beigefügte Satzung zum Bebauungsplan „Energiepark Bohrau“
Der Geltungsbereich ist dem in der Anlage 3 beigefügten Lageplan zu entnehmen.
Die Planzeichnung ist in der Anlage 4 beigefügt.
Die Anlagen 1a – 1c, 2, 3 und 4 sind Bestandteil des Beschlusses.
01.02.2024 - Ausschuss für Planung
Ö 9 - abgelehnt
Abstimmungsergebnis Stadtverordnete:2/2/2
Abstimmungsergebnis Sachkundige Einwohner: 1/0/2
Die Vorlage wurdelaut Beschlussvorlage abgelehnt.
28.02.2024 - Haupt- und Wirtschaftsausschuss
Ö 18 - ungeändert beschlossen
Abstimmungsergebnis: 6/3/0
Die Vorlage wurde mehrheitlich laut Beschlussvorlage angenommen.
Frau Taubenek fragt, ob die Stadtverwaltung gegenüber dem Landkreis dasgemeindliche Einvernehmen erteilen darf.
Abstimmungsergebnis: 8/0/1
15.03.2024 - Stadtverordnetenversammlung
Ö 18 - ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Abwägung zu den Stellungnahmen von Bürgern aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) entsprechend Anlage 1a.
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB und zu den Stellungnahmen der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB entsprechend Anlage 1b.
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB und zu den Stellungnahmen der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB entsprechend Anlage 1c.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die als Anlage 2 beigefügte Satzung zum Bebauungsplan „Energiepark Bohrau“
Der Geltungsbereich ist dem in der Anlage 3 beigefügten Lageplan zu entnehmen.
Die Planzeichnung ist in der Anlage 4 beigefügt.
Die Anlagen 1a – 1c, 2, 3 und 4 sind Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis: 18/2/2
Die Vorlage wurde mehrheitlichlaut Beschlussvorlage angenommen.