Beschlußvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt, den überarbeiteten Entwurf des Bebauungsplans “Anbindung vom Knotenpunkt B 122/L 48” an die Euloer Straße gem.
§ 3 (3) BauGB erneut öffentlich auszulegen. Anregungen sollen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen des Entwurfs vorgebracht werden. Die Dauer der Auslegung wird auf zwei Wochen verkürzt.
Das Plangebiet ist begrenzt:
Im Norden durch die nördlichen Flurstücksgrenzen der Flurstücke 245/1, 254/3 (teilweise) der Flur 42 und 142/1 der Flur 21
Im Osten durch die östliche Flurstücksgrenze des Flurstückes 142/1 der Flur 21, durch eine Parallele in einem Abstand von 20 m zur nordwestlichen Grenze des Flurstückes 249 der Flur 21; innerhalb der Flurstücke 142/1 und 152 der Flur 21 sowie 254/3 der Flur 42
Im Süden durch die Grenze zwischen Flurstück 254/3 und 286 der Flur 42 sowie die südlichen Grenzen der Flurstücke 288/3, 288/4 und 267/2 der Flur 42
Im Westen durch die westliche Grenze der Euloer Straße (Flurstück 191/1 der Flur 42)
Der überarbeitete Entwurf des Bebauungsplans vom Mai 2003 sowie der dazugehörigen Begründung werden gebilligt.
Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 28 Gemeindeordnung keine Mitwirkungshandlung haben.