TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Begrüßung |
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Ö 2 |
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Feststellung der Beschlussfähigkeit |
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Ö 3 |
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Abstimmung zur Tagesordnung |
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Ö 4 |
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Kontrolle und Bestätigung der Niederschrift vom 1. Hauptausschuss am 07.01.2004 |
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Ö 5 |
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Fragen aus vorangegangenen Sitzungen |
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Ö 6 |
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Beschluss über die Zulassung von Tonbandaufzeichnungen der Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung und deren Ausschüsse durch den jeweiligen Schriftführer |
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SVV/0091/2004 |
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Ö 7 |
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Beratung und Beschlußfassung über
1. Haushaltssicherungskonzept der Stadt Forst (Lausitz)
2. Haushaltssatzung der Stadt Forst (Lausitz) für das Haushaltsjahr 2004
3. Finanzplan und Investitionsprogramm der Stadt Forst (Lausitz) für die Jahre 2003 - 2007 |
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SVV/0066/2004 |
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Ö 8 |
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Wirtschaftsplan 2004 für den Eigenbetrieb "Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz)" |
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SVV/0071/2004 |
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Ö 9 |
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Eintrittspreisfestlegung zur "Wahl der Rosenkönigin" 2004 |
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SVV/0073/2004 |
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Ö 10 |
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Verfahrensweise zur Umsetzung des Dritten Gesetzes zur Änderung des Kindertagesstättengesetzes Brandenburg vom 17. Dezember 2003 ab 1. Januar 2004 |
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SVV/0089/2004 |
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Ö 11 |
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Erarbeitung einer Vorlage für die Stadtverordnetenversammlung zum 27.02.2004 zur Untersetzung der Aufgaben und Kompetenzen der ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten |
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SVV/0075/2004 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag:Beschlussvorschlag: Mit Beschlussfassung der Hauptsatzung wurde die hauptamtliche Stelle der Gleichstellungsbeauftragten in eine ehrenamtliche Tätigkeit umgewandelt. Um die Aufgaben des Landesgleichstellungsgesetzes, der Gemeindeordnung und der Hauptsatzung zu erfüllen, ist die inhaltliche Untersetzung dieser Tätigkeit erforderlich. Folgende Schwerpunkte sollten dabei bewertet werden: - In welche dienstliche Stellung soll die Tätigkeit der ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten eingeordnet werden? - Festlegung von Aufgaben und Kompetenzen zur Erfüllung der Aufgaben - In welcher Höhe soll eine Aufwandsentschädigung erfolgen? |
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09.02.2004 - Wirtschafts- und Finanzausschuss |
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Ö 8 - zur Kenntnis genommen |
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10.02.2004 - Ausschuss für Kultur und Soziales |
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Ö 8 - ungeändert beschlossen |
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Mit Beschlussfassung der Hauptsatzung wurde die hauptamtliche Stelle der Gleichstellungsbeauftragten in eine ehrenamtliche Tätigkeit umgewandeltMit Beschlussfassung der Hauptsatzung wurde die hauptamtliche Stelle der Gleichstellungsbeauftragten in eine ehrenamtliche Tätigkeit umgewandelt. Um die Aufgaben des Landesgleichstellungsgesetzes, der Gemeindordnung und der Hauptsatzung zu erfüllen, ist die inhaltliche Untersetzung dieser Tätigkeit erforderlich. Folgende Schwerpunkte sollten dabei bewertet werden: In welche dienstliche Stellung soll die Tätigkeit der ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten eingeordnet werden? Festlegung von Aufgaben und Kompetenzen zur Erfüllung der Aufgaben In welcher Höhe soll eine Aufwandsentschädigung erfolgen?
Abstimmung Stadtverordnete: 7/0/1, angenommenAbstimmung Stadtverordnete Beschlussvorschlag: 7/0/1, angenommenAbstimmung Sachkundige Einwohner Beschlussvorschlag: 7/1/1 Frau Gerlinde Födisch stellt den Antrag aus dem TOP 11 den Bericht zur Situation im Obdachlosenhaus vorzuziehen. Abstimmung Stadtverordnete Antrag: 8/0/0, einstimmig angenommenAbstimmung Sachkundige Einwohner Antrag: 9/0/0 Herr Schöpel gibt einen Situationsbericht auf der Grundlage eines Artikels in der „Lausitzer Rundschau“ über einen Vorfall im Obdachlosenheim im November 2003. Dieser Artikel stellt den Sachverhalt nicht wahrheitsgemäß dar. Frau Gerlinde Födisch bestätigt den so von Herrn Schöpel vorgetragenen Sachverhalt. Nach eingehender Diskussion wird dieser Punkt abgeschlossen und Herr Schöpel verlässt die Beratung.
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11.02.2004 - Hauptausschuss |
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Ö 11 - geändert beschlossen |
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Vorschlag von Herrn Otto:Beschlussvorschlag: Mit Beschlussfassung der Hauptsatzung wurde die hauptamtliche Stelle der Gleichstellungsbeauftragten in eine ehrenamtliche Tätigkeit umgewandelt. Um die Aufgaben des Landesgleichstellungsgesetzes, der Gemeindeordnung und der Hauptsatzung zu erfüllen, ist die inhaltliche Untersetzung dieser Tätigkeit erforderlich. Folgende Schwerpunkte sollten dabei bewertet werden: - In welche dienstliche Stellung soll die Tätigkeit der ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten eingeordnet werden? - Festlegung von Aufgaben und Kompetenzen zur Erfüllung der Aufgaben - In welcher Höhe soll eine Aufwandsentschädigung erfolgen?
Abstimmungsergebnis zum Vorschlag: 4/1/3, der Vorschlag wurde mehrheitlich angenommenAbstimmungsergebnis: 4/1/3, mehrheitlich, lt. Beschlussvorlage angenommen (Herr Bischoff war bei der Abstimmung nicht zugegen).
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Ö 12 |
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Über- und außerplanmäßige Ausgaben für das IV. Quartal 2003 |
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SVV/0068/2004 |
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Ö 13 |
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Anfragen |
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N 13.1 |
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Abstimmung zur Tagesordnung des nichtöffentlichen Teils |
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N 14 |
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Bestätigung des Stromliefervertrages für die Kläranlage Forst |
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N 15 |
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Schmutz- und Niederschlagswasserkanalisation Promenade |
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N 16 |
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Abweichende Festsetzungen eines Kanalanschlussbeitrages aus sachlichen Billigkeitsgründen gemäß § 163 Abgabenordnung (AO) |
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N 17 |
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Stundungsantrag entsprechend § 222 Abgabenordnung (AO) zum Straßenausbaubeitrag Amtstraße |
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N 18 |
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Erlass eines Straßenausbaubeitrages und eines Erschließungsbeitrages Frankfurter Straße gemäß § 227 Abgabenordnung (AO) |
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N 19 |
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Ankauf von Teilflächen in der Gemarkung Forst, Flur 44, Flurstücke 39, 43, 44, 45, 157, 160 und 162 mit insgesamt ca. 3.800 m² für die Straßenbaumaßnahme Nordumfahrung |
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N 20 |
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Erwerb von Teilflächen in der Gemarkung Forst, Flur 44, Flurstücke 41, 47, 155, 156, 158, 159 und 188 mit insgesamt ca. 4.359 m² für den Bau der Nordumfahrung |
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N 21 |
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Ankauf des hälftigen Vermögenswertes des Grundstückes in der Gemarkung Forst, Heinrich - Werner - Str. 17, Flur 12, Flurstück 113 mit 700 m² |
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N 21.1 |
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Information zum Stand der Entwicklung der Krankenhaus Forst GmbH |
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N 22 |
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Anfragen |
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