TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Begrüßung |
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Ö 2 |
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Feststellung der Beschlussfähigkeit |
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Ö 3 |
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Abstimmung zur Tagesordnung |
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Ö 4 |
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Kontrolle und Bestätigung der Niederschrift vom 1. Sept. 2003 |
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Ö 5 |
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Verpflichtung der Sachkundigen Einwohner des Ausschusses für Kultur und Soziales |
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Ö 6 |
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Wahl des Stellvertreters des Vorsitzenden des Ausschusses für Kultur und Soziales |
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Ö 7 |
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Eintrittspreisfestlegung zur "Wahl der Rosenkönigin" 2004 |
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SVV/0073/2004 |
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Ö 8 |
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Erarbeitung einer Vorlage für die Stadtverordnetenversammlung zum 27.02.2004 zur Untersetzung der Aufgaben und Kompetenzen der ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten |
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SVV/0075/2004 |
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Ö 9 |
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Verfahrensweise zur Umsetzung des Dritten Gesetzes zur Änderung des Kindertagesstättengesetzes Brandenburg vom 17. Dezember 2003 ab 1. Januar 2004 |
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SVV/0089/2004 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag:Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, dass die Aufgaben des als Anlage beigefügten öffentlich-rechtlichen Vertrages ab 1. Januar 2004 weiterhin im Sachgebiet Kita der Stadt Forst (Lausitz) durchgeführt werden. Bedingung ist, dass die im öffentlich-rechtlichen Vertrag unter Punkt III.1. vereinbarte Kinderkostenpauschale bis zum 31. Dezember 2005 mindestens 1.300,00 Euro beträgt und der Landkreis Spree-Neiße einen entsprechenden Vertrag mit allen kreisangehörigen Gemeinden bzw. Ämtern abschließt. Die mit dem Bürgermeister am 23. Dezember 2003 abgeschlossene Übergangsregelung wird mit der Unterzeichnung des öffentlich-rechtlichen Vertrages rückwirkend zum 1. Januar 2004 unwirksam. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den als Anlage beigefügten öffentlich-rechtlichen Vertrag zu unterzeichnen. |
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09.02.2004 - Wirtschafts- und Finanzausschuss |
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Ö 7 - ungeändert beschlossen |
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4/0/3 (sAbstimmungsergebnis: 4/0/3 (s.E. 5/0/2)
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10.02.2004 - Ausschuss für Kultur und Soziales |
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Ö 9 - ungeändert beschlossen |
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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, dass die Aufgaben des als Anlage beigefügten öffentlich-rechtlichen Vertrages ab 1Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, dass die Aufgaben des als Anlage beigefügten öffentlich-rechtlichen Vertrages ab 1. Januar 2004 weiterhin im Sachgebiet Kita der Stadt Forst (Lausitz) durchgeführt werden. Bedingung ist, dass die im öffentlich-rechtlichen Vertrag unter Punkt III.1. vereinbarte Kinderkostenpauschale bis zum 31. Dezember 2005 mindestens 1.300,00 Euro beträgt und der Landkreis Spree-Neiße einen entsprechenden Vertrag mit allen kreisangehörigen Gemeinden bzw. Ämtern abschließt. Die mit dem Bürgermeister am 23. Dezember 2003 abgeschlossene Übergangsregelung wird mit der Unterzeichnung des öffentlich-rechtlichen Vertrages rückwirkend zum 1. Januar 2004 unwirksam. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den als Anlage beigefügten öffentlich-rechtlichen Vertrag zu unterzeichnen.
Abstimmung Stadtverordnete: 8/0/0Abstimmung Stadtverordnete Beschlussvorschlag: 8/0/0, einstimmig angenommen Abstimmung Sachkundige Einwohner Beschlussvorschlag: 9/0/0
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11.02.2004 - Hauptausschuss |
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Ö 10 - ungeändert beschlossen |
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Die Mitglieder des Hauptausschusses stimmten der Beschlussvorlage zuDie Mitglieder des Hauptausschusses stimmten der Beschlussvorlage zu.
Abstimmungsergebnis: 7/0/1, mehrheitlich, ltAbstimmungsergebnis: 7/0/1, mehrheitlich, lt. Beschlussvorlage angenommen (Herr Bischoff war bei der Abstimmung nicht zugegen).
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27.02.2004 - Stadtverordnetenversammlung |
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Ö 18 - ungeändert beschlossen |
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Beschlussvorschlag:Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, dass die Aufgaben des als Anlage beigefügten öffentlich-rechtlichen Vertrages ab 1. Januar 2004 weiterhin im Sachgebiet Kita der Stadt Forst (Lausitz) durchgeführt werden. Bedingung ist, dass die im öffentlich-rechtlichen Vertrag unter Punkt III.1. vereinbarte Kinderkostenpauschale bis zum 31. Dezember 2005 mindestens 1.300,00 Euro beträgt und der Landkreis Spree-Neiße einen entsprechenden Vertrag mit allen kreisangehörigen Gemeinden bzw. Ämtern abschließt. Die mit dem Bürgermeister am 23. Dezember 2003 abgeschlossene Übergangsregelung wird mit der Unterzeichnung des öffentlich-rechtlichen Vertrages rückwirkend zum 1. Januar 2004 unwirksam. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den als Anlage beigefügten öffentlich-rechtlichen Vertrag zu unterzeichnen.
Abstimmungsergebnis: 24/0/0, einstimmig, ltAbstimmungsergebnis: 24/0/0, einstimmig, lt. Beschlussvorlage angenommen (Herr Dr. Reinfeld war bei der Abstimmung nicht zugegen).
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Ö 10 |
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Beratung des Entwurfs des Verwaltungshaushaltes 2004
Beratung des Entwurfs des Vermögenshaushaltes 2004 |
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Ö 10.1 |
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Beratung zum Haushaltssicherungskonzept |
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Ö 11 |
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Informationen, Anfragen, Sonstiges |
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