Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Feststellung des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes “Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz)” (Anlage 2 – 6) für das
Jahr 2004. die Zusammenstellung nach § 15 Abs. 1 EigV (Anlage 1) ist Bestandteil des Beschlusses.
09.02.2004 - Wirtschafts- und Finanzausschuss
Ö 5 - ungeändert beschlossen
zum Pkt
zum Pkt. 1. des Antrages - Abstimmungsergebnis: 2/3/2 (s.E. 3/3/1)
zum Pkt. 2. des Antrages - Abstimmungsergebnis: 2/3/2 (s.E. 5/2/0)
4/0/3 (s
Abstimmung zur Vorlage:4/0/3 (s.E. 5/1/1)
11.02.2004 - Hauptausschuss
Ö 8 - zurückgestellt
25.02.2004 - Hauptausschuss
Ö 4 - geändert beschlossen
Die Mitglieder des Hauptausschusses stimmten der Vorlage einschließlich der gestellten Anträge zu
Die Mitglieder des Hauptausschusses stimmten der Vorlage einschließlich der gestellten Anträge zu.
Abstimmungsergebnis: 5/1/3, mehrheitlich, gemäß der bestätigten Anträge angenommen
Abstimmungsergebnis: 5/1/3, mehrheitlich, gemäß der bestätigten Anträge angenommen
27.02.2004 - Stadtverordnetenversammlung
Ö 13 - ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung
beschließt die Feststellung des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes
“Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz)” (Anlage 2 – 6) für das
Jahr 2004. die Zusammenstellung nach §
15 Abs. 1 EigV (Anlage 1) ist Bestandteil des Beschlusses.
Verkauf eines Grundstückes in der Gemarkung Forst, Industrie - und Gewerbegebiet Forst - Süd, TG 5 B, Domsdorfer Kirchweg / Ecke Am Teichgraben der Flur 36, Flurstück 144/2 mit 695 m² und Flur 36, Flurstück 144/18 mit 30.657 m²