Zusammenfassung der Beschlüsse zum TOP 17:
1. Die Stadtverordnetenversammlung bestätigt als Grundlage zur Schulentwicklung in der Stadt Forst (Lausitz) die Prognose zur Geburtenentwicklung und des Schüleraufkommens bis zum Jahr 2014 gemäß dem als Anlage beigefügten Material mit dem Titel “Grundlagen zur Schulentwicklung in der Stadt Forst (Lausitz)” vom 10. April 2000.
Abstimmungsergebnis: 23/0/6, mehrheitlich angenommen
2. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt aufgrund der geltenden gesetzlichen Bestimmungen die Anzahl der zu bildenden Eingangsklassen in der Stadt Forst (Lausitz) zur Kenntnis.
3. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Weiterführung von 4 Grundschul-standorten.
Abstimmungsergebnis: 19/9/1, mehrheitlich angenommen
4. Die Stadtverordnetenversammlung hebt den Beschluß Dr.-Nr.: 565/97 vom 13.06.97 auf.
Folgende vier Grundschulen werden auf den angegebenen Schulstandorten weiterbetrieben:
- GS Forst Mitte, Max-Fritz-Hammer-Straße 15
- GS Noßdorf, Pestalozzi-Straße 4
- GS Keune, Keuner Straße 100
- GS 5, Cottbuser Straße 151
Die GS Nordstadt wird aufgelöst und die Schulstandorte
Frankfurter Straße 48 und
Pestalozziplatz 7 nicht weiterbetrieben.
Der Schulstandort der GS Nordstadt, Frankfurter Straße 48 wird nur noch bis Ende des Schuljahres 2000/2001 betrieben.
Die verbleibenen 3 Klassen werden geschlossen im Klassenverband zu Beginn des Schuljahres 2001/2002 umgesetzt.
Der Schulstandort Pestalozziplatz 7 der GS Nordstadt wird bis zum Ende des Schuljahres 2002/2003 betrieben und damit die GS Nordstadt zu diesem Termin aufgelöst.
Die verbleibenen 4 Klassen werden geschlossen im Klassenverband umgesetzt.
Die Verwaltung wird beauftragt, für beide Schulstandorte ein Nachnutzungskonzept vorzulegen.
Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt die Verwaltung, alle notwendigen Änderungsbeschlüsse herbeizuführen und das notwendige Genehmigungsverfahren beim MBJS des Landes Brandenburg einzuleiten.
Abstimmungsergebnis: 15/13/0, mehrheitlich angenommen
5. Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt die Verwaltung, alle notwendigen Änderungsbeschlüsse herbeizuführen und das notwendige Genehmigungsverfahren beim Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg einzuleiten.
Abstimmungsergebnis: 17/0/8, mehrheitlich angenommen