Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Tagesordnung - 6. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung  

 
 
Bezeichnung: 6. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
Gremium: Stadtverordnetenversammlung
Datum: Fr, 10.09.2004 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:00 - 17:21
Raum: Aula Grundschule Nordstadt
Ort: Pestalozziplatz 7, 03149 Forst (Lausitz)

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung    
Ö 2  
Feststellung der Beschlussfähigkeit    
Ö 3  
Genehmigung einer Tonbandaufzeichnung zwecks Erstellung der Niederschrift für die heutige Sitzung    
Ö 4  
Abstimmung zur Tagesordnung    
Ö 5  
Kontrolle und Bestätigung der Niederschrift von der Sondersitzung am 13.08.2004    
Ö 6  
Bekanntmachungen    
Ö 7  
Fragen aus vorangegangenen Sitzungen    
Ö 8  
Bericht des Bürgermeisters    
Ö 9  
Aussprache zum Bericht des Bürgermeisters    
Ö 10  
Fragestunde für die Einwohner der Stadt Forst (Lausitz)    
Ö 11  
Feststellung des Jahresabschlusses 2003 des Eigenbetriebes "Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz)" und Verwendung des Ergebnisses
SVV/0217/2004  
Ö 12  
Entlastung des Werkleiters des Eigenbetriebes "Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz)"
SVV/0218/2004  
Ö 13  
Beauftragung des Jahresabschlußprüfers 2004
SVV/0219/2004  
Ö 14  
Plan - Ist - Vergleich per 31.Juli 2004 des Eigenbetriebes "Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz)"
SVV/0220/2004  
Ö 15  
Aufhebung des Beschlusses vom 28.02.2003 zur Erstellung eines vierteljährlichen Plan-Ist-Vergleichs des Eigenbetriebes "Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz)"
SVV/0234/2004  
Ö 16  
Vollzug des § 66 des Brandenburgischen Wassergesetzes (BbgWG) hier: 2. Änderung der Satzung über die mobile Entsorgung der Inhalte aus abflusslosen Sammelgruben und Kleinkläranlagen im Entsorgungsgebiet der Stadt Forst (Lausitz) und die Erhebung von Gebühren (Fäkaliensatzung)
Enthält Anlagen
SVV/0165/2004(neu)/1  
Ö 17  
Archivsatzung der Stadt Forst (Lausitz)
Enthält Anlagen
SVV/0213/2004  
Ö 18  
1. Beschluss zur Aufstellung einer Klarstellungs- und Ergänzungssatzung gem. § 34 (4) Satz 1, Nr. 1 und 3 BauGB für den Bereich "Am Kreuzberg/Nördliche Frankfurter Straße" 2. Beschluss über die öffentliche Auslegung des Entwurfs der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung gem. § 34 (4) Satz 1, Nr. 1 und 3 BauGB für den Bereich "Am Kreuzberg/Nördliche Frankfurter Straße"
SVV/0193/2004  
Ö 19  
Vollzug des Kommunalabgabengesetzes - KAG - hier: Ausführungsbestimmungen zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Entwässerung der Stadt - Abwassergebührensatzung -
SVV/0201/2004  
Ö 20  
Vollzug des Brandenburgischen Wassergesetzes (BbgWG) hier: Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Forst (Lausitz)
Enthält Anlagen
SVV/0157/2004 (neu)  
Ö 21  
Vollzug des Baugesetzbuches - BauGB - hier: Ausführungsbestimmungen zur Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen der Stadt Forst (Lausitz) - Erschließungsbeitragssatzung -
SVV/0202/2004  
Ö 22  
Vollzug des Kommunalabgabengesetzes (KAG) hier: Ausführungsbestimmungen zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Forst (Lausitz) - Straßenbaubeitragssatzung -
Enthält Anlagen
SVV/0209/2004  
Ö 23  
Senkung der Personalkosten bei der Stadt Forst (Lausitz)
SVV/0233/2004  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung Forst beauftragt die Verwaltung, zur Senkung der Personalkosten die folgenden Maßnahmen einzuleiten:

 

1)      Die Verwaltung hat auf den Abschluss eines Haustarifvertrages hinzuwirken, der

a)      die Streichung des Urlaubsgeldes und die Kürzung des Weihnachtsgeldes entsprechend     der beamtenrechtlichen Regelung in Brandenburg (Vorzugsvariante)

oder

b)      die Senkung der wöchentlichen Arbeitszeit für alle vollbeschäftigten Mitarbeiter der Stadt auf 36 Stunden wöchentlich vorsieht.
Hierbei ist zu prüfen, ob eine differenzierte Arbeitszeitregelung für Amtsleiter und die übrigen Mitarbeiter notwendig ist.

 

2)      Der Personalbestand in der Kernverwaltung ist schrittweise um 15 Vollzeitbeschäftigte zu verringern. Bis zur Erreichung dieses Zieles werden in der Kernverwaltung grundsätzlich keine neuen Mitarbeiter eingestellt. Zwingende Ausnahmen sind dem Hauptausschuss zur Beschlussfassung vorzulegen.
Maßgebend ist der Personalbestand zum 01.01.2004.

 

3)      Die Personalkosten sind ohne Berücksichtigung von Privatisierungen mindestens in der Höhe zu senken, wie dies im Haushaltssicherungskonzept 2004 unter V Nr. 1 festgelegt wurde.

   
    10.09.2004 - Stadtverordnetenversammlung
    Ö 23 - ungeändert beschlossen
    Von Herrn Lehmann wurde die eingebrachte Beschlussvorlage erläutert

Von Herrn Lehmann wurde die eingebrachte Beschlussvorlage erläutert.

Herr Buttermann bemerkte, dass die Fraktion vom Grundsatz her keine gegenteilige Meinung hat.

Personalkosten müssen zwingend eingespart werden.

Die PDS-Fraktion stand der Vorlage skeptisch gegenüber.

Das Tarifrecht muss hier vordergründig betrachtet werden.

Die SPD-Fraktion bemerkte, dass die Verhandlungspartner die Gewerkschaften und Personalvertretungen sind. Die Stadtverordnetenversammlung kann zwar Empfehlungen geben jedoch keine Entscheidungen treffen.

Frau Menzel gab die Stellungnahme des Personalrates zu diesem Thema ab.

Abstimmungsergebnis: 12/11/2, mehrheitlich, lt

Abstimmungsergebnis: 12/11/2, mehrheitlich, lt. Beschlussvorlage angenommen

Ö 24  
Über- und außerplanmäßige Ausgaben für das II.Quartal 2004
Enthält Anlagen
SVV/0192/2004  
Ö 25  
Wahl zum Ortsbeirat des Ortsteils Horno am 30.03.2004
SVV/0231/2004  
Ö 26  
Wahl zum Ortsbeirat des Ortsteils Klein Bademeusel am 13.06.2004
SVV/0232/2004  
Ö 26.1  
Genehmigung des Haushaltssicherungskonzeptes für das Haushaltsjahr 2004    
Ö 27  
Anfragen    
N 28     Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrages      
N 29     Verkauf eines Grundstückes in der Gemarkung Forst,Wehrinselstraße, Flur 27, Flurstücke 46 (tlw.), 47 (tlw.) und 48      
N 30     Anfragen