Die
Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die Einleitung eines
Verfahrens zur Erarbeitung einer Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB
für den Bereich “An der Gubener Straße” entsprechend der in der Anlage
dargestellten Fläche.
Die Anlage ist
Bestandteil dieses Beschlusses.
Es wird darauf
hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 28 Gemeindeordnung keine
Mitwirkungshandlung haben.
17.03.2005 - Planungsausschuss
Ö 8 - ungeändert beschlossen
Abstimmungsergebnis Stadtverordnete: 5/0/0
Abstimmungsergebnis Stadtverordnete: 5/0/0
Abstimmungsergebnis Sachkundige Einwohner: 3/0/0
06.04.2005 - Hauptausschuss
Ö 7 - ungeändert beschlossen
Die Mitglieder des Hauptausschusses stimmten der Beschlussvorlage zu
Die Mitglieder des Hauptausschusses stimmten der Beschlussvorlage zu.
Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt die Einleitung eines Verfahrens zur Erarbeitung einer Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB für den Bereich „An der Gubener Straße“ entsprechend der in der Anlage dargestellten Fläche.
Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Es wird darauf hingewiesen, dass befangene Bürger nach § 28 Gemeindeordnung keine Mitwirkungshandlung haben.