Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die 2. Änderung der Satzung über die mobile Entsorgung der Inhalte aus abflusslosen Sammelgruben und Kleinkläranlagen im Entsorgungsgebiet der Stadt Forst (Lausitz) und die Erhebung von Gebühren entsprechend Anlage 1.
Die Gebührenkalkulationen entsprechend der Anlage 2 und 3 sind Bestandteil des Beschlusses.
26.11.2004 - Hauptausschuss
Ö 4 - ungeändert beschlossen
Die Mitglieder des Hauptausschusses stimmten der Beschlussvorlage zu
Die Mitglieder des Hauptausschusses stimmten der Beschlussvorlage zu.
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die 2. Änderung der Satzung über die mobile Entsorgung der Inhalte aus abflusslosen Sammelgruben und Kleinkläranlagen im Entsorgungsgebiet der Stadt Forst (Lausitz) und die Erhebung von Gebühren entsprechend Anlage 1.
Die Gebührenkalkulationen entsprechend der Anlage 2 und 3 sind Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis: 17/2/6, mehrheitlich, gemäß der Korrektur im § 21 angenommen
Abstimmungsergebnis: 17/2/6, mehrheitlich, gemäß der Korrektur im § 21 angenommen
Vollzug des § 74 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) für das Land Brandenburg
hier: Vergabe nach VOL/A - Lieferung eines Multicar FUMO-Absetzkippers mit Winterdienstausrüstung (Verfasser : Herr Noack)