Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Tagesordnung - 28. Sitzung des Hauptausschusses  

 
 
Bezeichnung: 28. Sitzung des Hauptausschusses
Gremium: Hauptausschuss
Datum: Mi, 05.09.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:57
Raum: Sitzungsraum P211
Ort: Rathaus Promenade 9, 03149 Forst (Lausitz)

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung    
Ö 2  
Feststellung der Beschlussfähigkeit    
Ö 3  
Genehmigung einer Tonbandaufzeichnung zwecks Erstellung der Niederschrift für die heutige Sitzung    
Ö 4  
Abstimmung zur Tagesordnung    
Ö 5  
Kontrolle und Bestätigung der Niederschriften vom 21.05.2007; 13.06.2007; 29.06.2006 und 05.07.2007    
Ö 6  
Feststellung des Jahresabschlusses 2006 des Eigenbetriebes "Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz)" und Verwendung des Ergebnisses
SVV/0960/2007  
Ö 7  
Entlastung des Werkleiters des Eigenbetriebes "Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz)"
SVV/0961/2007  
Ö 8  
Beauftragung des Jahresabschlussprüfers 2007
SVV/0962/2007  
Ö 9  
Barrierefreies Bauen von öffentlichen Anlagen und Einrichtungen in der Stadt Forst (Lausitz)
SVV/0963/2007  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

1.      Die Stadtverwaltung wird beauftragt, alle baulichen Anlagen und Einrichtungen, die für die Öffentlichkeit bestimmt sind und sich in Trägerschaft der Stadt Forst (Lausitz) befinden, barrierefrei zu bauen.

 

2.      Die Stadtverwaltung wird verpflichtet, bei allen Bau- und Planungsmaßnahmen die zuständigen Ausschüsse umfassend und rechtzeitig über die Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit zu unterrichten. Jede Beschlussvorlage zu Baumaßnahmen an Gebäuden Einrichtungen und Straßen ist mit einer Erläuterung zur Barrierefreiheit zu versehen. In Ausschreibungen nach VOB ist ausdrücklich auf die Maßnahmen zur Barrierefreiheit hinzuweisen.

 

3.      Der Seniorenbeirat und die Behindertenverbände der Stadt Forst (Lausitz) sind in die Planungen einzubeziehen.

   
    27.08.2007 - Ausschuss für Kultur und Soziales
    Ö 5 - geändert beschlossen
   

 

   
    29.08.2007 - Planungsausschuss
    Ö 7 - geändert beschlossen
   

 

Abstimmungsergebnis Stadtverordnete: 7/0/0

Abstimmungsergebnis Stadtverordnete: 7/0/0

Abstimmungsergebnis Sachkundige Einwohner: 3/0/0

   
    05.09.2007 - Hauptausschuss
    Ö 9 - geändert beschlossen
    Die Mitglieder des Hauptausschusses stimmten der Beschlussvorlage mit der Ergänzung zu

Die Mitglieder des Hauptausschusses stimmten der Beschlussvorlage mit der Ergänzung zu.

Abstimmungsergebnis: 8/0/1 mit der Maßgabe, dass es sich um zukünftige bauliche Maßnahmen handelt

Abstimmungsergebnis zur Vorlage: 8/0/1 mit der Maßgabe, dass es sich um alle zukünftigen baulichen Anlagen und Einrichtungen handelt

   
    21.09.2007 - Stadtverordnetenversammlung
    Ö 19 - geändert beschlossen
    Beschlussvorschlag: (alt)

Beschlussvorschlag: (alt)

 

1.      Die Stadtverwaltung wird beauftragt, alle baulichen Anlagen und Einrichtungen, die für die Öffentlichkeit bestimmt sind und sich in Trägerschaft der Stadt Forst (Lausitz) befinden, barrierefrei zu bauen.

 

2.      Die Stadtverwaltung wird verpflichtet, bei allen Bau- und Planungsmaßnahmen die zuständigen Ausschüsse umfassend und rechtzeitig über die Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit zu unterrichten. Jede Beschlussvorlage zu Baumaßnahmen an Gebäuden Einrichtungen und Straßen ist mit einer Erläuterung zur Barrierefreiheit zu versehen. In Ausschreibungen nach VOB ist ausdrücklich auf die Maßnahmen zur Barrierefreiheit hinzuweisen.

 

3.      Der Seniorenbeirat und die Behindertenverbände der Stadt Forst (Lausitz) sind in die Planungen einzubeziehen.

 

Beschlussvorschlag: (neu)

 

1.              Die Stadtverwaltung wird beauftragt, alle zukünftigen baulichen Anlagen und Einrichtungen, die für die Öffentlichkeit bestimmt sind und sich in Trägerschaft der Stadt Forst (Lausitz) befinden, barrierefrei zu bauen.

 

2.              Die Stadtverwaltung wird verpflichtet, bei allen Bau- und Planungsmaßnahmen die zuständigen Ausschüsse umfassend und rechtzeitig über die Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit zu unterrichten. Jede Beschlussvorlage zu Baumaßnahmen an Gebäuden Einrichtungen und Straßen ist mit einer Erläuterung zur Barrierefreiheit zu versehen. In Ausschreibungen nach VOB ist ausdrücklich auf die Maßnahmen zur Barrierefreiheit hinzuweisen.

 

3.              Der Seniorenbeirat und die Behindertenverbände der Stadt Forst (Lausitz) sind in die Planungen einzubeziehen.

 

Abstimmungsergebnis zur Vorlage mit der Ergänzung im Beschlussvorschlag Pkt

Abstimmungsergebnis zur Vorlage mit der Ergänzung im Beschlussvorschlag Pkt. 1, alle zukünftigen baulichen Anlagen: 15/0/9, mehrheitlich angenommen

Ö 10  
Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten der Verkaufsstellen in der Stadt Forst (Lausitz) am 16.12.2007.
Enthält Anlagen
SVV/0944/2007  
Ö 11  
Mitgliedschaft der Stadt Forst (Lausitz) in der kommunalen Arbeitsgemeinschaft "Klinger See"
Enthält Anlagen
SVV/0945/2007  
Ö 12  
Satzungsbeschluss zur 1. Änderung der Gestaltungssatzung der Stadt Forst (Lausitz) für den Ortsteil Groß Jamno (Örtliche Bauvorschrift gem. § 81 Brandenburgische Bauordnung - BbgBO - 1. Beschluss über die im Verfahren vorgebrachten Anregungen 2. Satzungsbeschluss
Enthält Anlagen
SVV/0954/2007  
Ö 13  
Beratung und Beschlussfassung der 1. Nachtragshaushaltssatzung und des 1. Nachtragshaushaltsplanes der Stadt Forst (Lausitz) für das Haushaltsjahr 2007
SVV/0952/2007  
Ö 13.1  
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) hier: Aufhebung der Anordnung des Umlegungsverfahrens "Sanierungsgebiet Forst-Nordstadt, Teilquartier IV"
SVV/0975/2007  
Ö 14  
Über- und außerplanmäßige Ausgaben für das II.Quartal 2007
Enthält Anlagen
SVV/0951/2007  
Ö 15  
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N 19     Vergabe nach VOL/A – Abschluss eines Dienstleistungsvertrages für den Briefdienst zur Beförderung der Ein- und Ausgangspost der Stadt Forst (Lausitz)      
N 20     TOP 20 vorgezogen auf TOP 15.1      
N 20.1     Antrag auf Erlass von Sondernutzungsgebühren      
N 20.2     Bestellung einer Ausfallbürgschaft      
N 20.3     Ermächtigung aus der 61500 94010 bis in Höhe von 30.000 Euro Mittel bereitzustellen, um kurzfristig eine Investition im Teilgebiet 5B und 4A zu ermöglichen      
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