Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt gemäß § 21 BbgKWahlG und § 8 BbgKWahlV, dass das Wahlgebiet der Stadt Forst (Lausitz) zu der Wahl der Stadtverordnetenversammlung am 28.09.2008 in einen Wahlkreis eingeteilt wird.
Der Wahlkreis umfasst alle Wahlbezirke des Wahlgebietes der Stadt Forst (Lausitz).
16.04.2008 - Hauptausschuss
Ö 11 - ungeändert beschlossen
Die Mitglieder des Hauptausschusses stimmten der Beschlussvorlage zu
Die Mitglieder des Hauptausschusses stimmten der Beschlussvorlage zu.
Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt gemäß § 21 BbgKWahlG und § 8 BbgKWahlV, dass das Wahlgebiet der Stadt Forst (Lausitz) zu der Wahl der Stadtverordnetenversammlung am 28.09.2008 in einen Wahlkreis eingeteilt wird.
Der Wahlkreis umfasst alle Wahlbezirke des Wahlgebietes der Stadt Forst (Lausitz).
Vorbereitung zur Durchführung der Wahl und Berufung der ehrenamtlichen Richter in ordentliche Gerichtsbarkeiten.
Hier: Beratung und Entscheidung über die Aufnahme von Personen in die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen beim Amtsgericht und beim Landgericht