Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss bestätigt, dass freiberufliche Leistungen unter dem Schwellenwert von 206.000,00 EUR wie folgt vergeben werden:
Zur Wahrung der transparenten und diskriminierungsfreien Vergaben nach § 25 a Abs. 1 GemHV werden freiberufliche Leistungen auf der Internetseite der Stadt Forst (Lausitz) veröffentlicht. Mitveröffentlicht werden die für die Bewerbung notwendigen einzureichenden Unterlagen und Referenzen. Die Bewerbungsfrist endet 6 Wochen nach Veröffentlichung. Nach Vorauswahl und Bewertung durch den zuständigen Fachbereich werden bei einer Bruttohonorarsumme von
0 – 20.000 EUR 1 Bewerber
20.001 – 50.000 EUR 3 Bewerber
50.001 – 206.000 EUR 3 – 5 Bewerber
zur Abgabe eines Honorarangebotes aufgefordert. Freiberufliche Leistungen im Wert bis 50.000 EUR gelten als Geschäft der laufenden Verwaltung.
Nach Prüfung der Angebote durch den zuständigen Fachbereich und die Erarbeitung des Vergabevorschlages wird dieser durch das Rechnungsprüfungsamt und den Fachbereich Finanzen geprüft. Danach erfolgt der Vertragsabschluss.