Vollzug des § 63 Abs. 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg
hier: Kontrolle der Verwaltung zur Vergabe von freiberuflichen Leistungen auf der Grundlage des § 25 a Abs. 1 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHV) - Gestaltung und Verbesserung desinnerstädtischen Neißeumfeldes am Kegeldamm