Der Haupt- und Wirtschaftsausschuss beschließt die öffentlich-rechtliche Vereinbarung nach §54 VwVfG einschließlich des Ablösevertrages entsprechend Anlagen 1 und 2.
Die Anlagen 1 und 2 sind Bestandteil des Beschlusses.
12.11.2009 - Ausschuss für Bau und Planung
Ö 6 - ungeändert beschlossen
Abstimmungsergebnis Stadtverordnete: 6/0
Abstimmungsergebnis Stadtverordnete: 6/0
Abstimmungsergebnis Sachkundige Einwohner: 6/0
18.11.2009 - Haupt- und Wirtschaftsausschuss
Ö 21 - ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Wirtschaftsausschuss beschließt die öffentlich-rechtliche Vereinbarung nach §54 VwVfG einschließlich des Ablösevertrages entsprechend Anlagen 1 und 2.
Die Anlagen 1 und 2 sind Bestandteil des Beschlusses.