Vollzug des § 63 Abs. 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg
hier: Bestätigung des Stromliefervertrages für die Kläranlage Forst für das Jahr 2010
Vollzug des § 63 Abs. 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg
hier: Kontrolle der Verwaltung über die Vergabe der Leistungen zur Durchführung des Bescheinigungsverfahrens nach dem Grundbuchbereinigungsgesetz für das Schmutz- und Niederschlagswasserkanalnetz Forst (L.)