Beschlussvorschlag:
1) Die Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung wird beauftragt, beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes gem. § 20 Abs. 6 lit. B StUG Antrag auf Akteneinsicht für alle Stadtverordneten, dem Bürgermeister und die Fachbereichsleiter/in die vor
dem 12.Januar 1972 geboren sind, zu stellen.
Der Bundesbeauftragte wird gebeten, sämtliche Post in dieser Angelegenheit persönlich und vertraulich an die Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung, Frau Frau Daniela Reuter, Ortsteil Briesnig, Briesniger Hauptstraße 17, Forst (Lausitz) zu senden.
2) Die Stadtverordnetenversammlung beruft ein Gremium, dem die Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung und ihre Stellvertreter, die Fraktionsvorsitzenden und der Bürgermeister angehören. Die von der BStU zugesandten Unterlagen werden gemeinsam in einer Sitzung dieses Gremiums - zu der durch die Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung
geladen wird - geöffnet und gesichtet so, dass allen Mitglieder des Gremiums volle Einsicht erlangen. Dabei ist sicherzustellen, dass die Vorsitzenden der Fraktionen nicht allein mit der Sichtung der Unterlagen von Mitgliedern der eigenen Fraktion betraut werden. Gleiches gilt für die Bürgermeisterin.
Über die Ergebnisse wird der/die Abgeordnete jeweils zeitnah informiert,
3) Soweit das Gremium Anhaltspunkte für eine hauptamtliche oder inoffizielle Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit oder des Arbeitsgebietes 1 der Kriminalpolizei der
Volkspolizei erhält, ist die betroffene Person anzuhören und ihr die Möglichkeit zur Stellungnahme einzuräumen.
Die/Der Betroffene kann eine Person ihres/seines Vertrauens hinzuziehen. Bei der Beurteilung
des Einzelfalls sind Besonderheiten, wie Dauer und Intensität, Zeitpunkt und Grund der Aufnahme und der Beendigung einer Tätigkeit für das ehemalige MfS einzubeziehen. Nach erfolgter Anhörung und Würdigung aller bekannten Gegebenheiten spricht das Gremium mit Mehrheit eine Empfehlung aus. Die Mitglieder des Gremiums unterliegen der strikten Verschwiegenheit.
4) Nach Abschluss der Überprüfung wird die Öffentlichkeit in geeigneter Form über die Ergebnisse der Überprüfungen unterrichtet. Die Unterrichtung beschränkt sich auf die Mitteilung, dass die Überprüfung abgeschlossen ist, welche Empfehlung das Gremium zu den einzelnen betroffenen Personen ausgesprochen hat und welche Form der Zusammenarbeit bestand.
5) Nach Abschluss der Überprüfung und Unterrichtung der Öffentlichkeit sind die von dem
Bundesbeauftragten zur Verfügung gestellten Unterlagen, soweit sie nicht an diese
zurückgegeben werden, für die Dauer der laufenden Wahlperiode durch die Vorsitzende der
Stadtverordnetenversammlung vertraulich und verschlossen aufzubewahren und am Ende der Legislaturperiode dem Stadtarchiv zur vertraulichen Aufbewahrung zu übergeben