Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Tagesordnung - 5. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung  

 
 
Bezeichnung: 5. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
Gremium: Stadtverordnetenversammlung
Datum: Fr, 28.02.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:00 - 20:35
Raum: Ratssaal
Ort: Rathaus Lindenstraße 10-12, 03149 Forst (Lausitz)

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung    
Ö 2  
Verabschiedung Geschäftsführer Stadtwerke Forst GmbH Herr Wolfgang Gäbler    
Ö 3  
Verabschiedung Leiter Eigenbetrieb Städtische Abwasserbeseitigung Herr Frank Przychodzki    
Ö 4  
Verabschiedung Vertreter der Stadt Forst (Lausitz) im Gewässerverband Spree-Neiße Herrn Gerd Dünnebier und Herrn Egon Rattei    
Ö 5  
Gratulation Leiterin Rechnungsprüfungsamt Frau Monika Langhammer zum 40-jährigen Dienstjubiläum    
Ö 6  
Feststellung der Beschlussfähigkeit    
Ö 7  
Feststellung der Tagesordnung    
Ö 8  
Kontrolle und Beschluss über Einwände zu der Niederschrift vom 06.12.2019, vom 19.12.2019 und vom 21.01.2020    
Ö 9  
Bekanntmachungen    
Ö 10  
Fragen aus vorangegangenen Sitzungen    
Ö 11  
Fragestunde für die Einwohner der Stadt Forst (Lausitz)    
Ö 12  
Bericht der Bürgermeisterin    
Ö 13  
Aussprache zum Bericht der Bürgermeisterin    
Ö 14  
Sachstand zum Strukturwandel - Dr. Klaus Freytag, Lausitzbeauftragter    
Ö 15  
Information über die Maßnahmen im Zusammenhang mit der Drogenprävention    
Ö 16  
Information zum Stand BIWAQ-Projekt "Mittendrin statt Außen vor"    
Ö 17  
Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen für das Jahr 2020 aus Anlass von besonderen Ereignissen entsprechend § 5 Abs. 1 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes in der Stadt Forst (Lausitz)
Enthält Anlagen
SVV/0103/2020  
Ö 18  
Dritte Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Forst (Lausitz) (Stadtordnung)
Enthält Anlagen
SVV/0105/2020  
Ö 19  
Besetzung des Aufsichtsrates der Forster Wohnungsbaugesellschaft mbH
SVV/0096/2020  
Ö 20  
Sicherheitspartnerschaften für Forst (Lausitz)
SVV/0098/2020  
Ö 21  
Große Forster Stadtkantine
SVV/0107/2020  
Ö 22  
Weitere Entwicklung am Standort Grundschule Keune
SVV/0108/2020  
Ö 23  
Überprüfung der Stadtverordneten, der Bürgermeisterin und der Kommunalen Fachbereichsleiter der Stadt Forst auf eine Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit (MfS) der ehemaligen DDR.
SVV/0109/2020  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

1) Die Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung wird beauftragt, beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes gem. § 20 Abs. 6 lit. B StUG Antrag auf Akteneinsicht für alle Stadtverordneten, dem Bürgermeister und die Fachbereichsleiter/in die vor

dem 12.Januar 1972 geboren sind, zu stellen.

 

Der Bundesbeauftragte wird gebeten, sämtliche Post in dieser Angelegenheit persönlich und vertraulich an die Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung, Frau  Frau Daniela Reuter, Ortsteil Briesnig, Briesniger Hauptstraße 17, Forst (Lausitz) zu senden.

 

2) Die Stadtverordnetenversammlung beruft ein Gremium, dem die Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung und ihre Stellvertreter, die Fraktionsvorsitzenden und der Bürgermeister angehören. Die von der BStU zugesandten Unterlagen werden gemeinsam in einer Sitzung dieses Gremiums - zu der durch die Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung

geladen wird - geöffnet und gesichtet so, dass allen Mitglieder des Gremiums volle Einsicht erlangen. Dabei ist sicherzustellen, dass die Vorsitzenden der Fraktionen nicht allein mit der Sichtung der Unterlagen von Mitgliedern der eigenen Fraktion betraut werden. Gleiches gilt für die Bürgermeisterin.

 

Über die Ergebnisse wird der/die Abgeordnete jeweils zeitnah informiert,

 

3) Soweit das Gremium Anhaltspunkte für eine hauptamtliche oder inoffizielle Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit oder des Arbeitsgebietes 1 der Kriminalpolizei der

Volkspolizei erhält, ist die betroffene Person anzuhören und ihr die Möglichkeit zur Stellungnahme einzuräumen.

 

Die/Der Betroffene kann eine Person ihres/seines Vertrauens hinzuziehen. Bei der Beurteilung

des Einzelfalls sind Besonderheiten, wie Dauer und Intensität, Zeitpunkt und Grund der Aufnahme und der Beendigung einer Tätigkeit für das ehemalige MfS einzubeziehen. Nach erfolgter Anhörung und Würdigung aller bekannten Gegebenheiten spricht das Gremium mit  Mehrheit eine Empfehlung aus. Die Mitglieder des Gremiums unterliegen der strikten Verschwiegenheit.

 

4) Nach Abschluss der Überprüfung wird die Öffentlichkeit in geeigneter Form über die Ergebnisse der Überprüfungen unterrichtet. Die Unterrichtung beschränkt sich auf die Mitteilung, dass die Überprüfung abgeschlossen ist, welche Empfehlung das Gremium zu den einzelnen betroffenen Personen ausgesprochen hat und welche Form der Zusammenarbeit bestand.

 

5) Nach Abschluss der Überprüfung und Unterrichtung der Öffentlichkeit sind die von dem

Bundesbeauftragten zur Verfügung gestellten Unterlagen, soweit sie nicht an diese

zurückgegeben werden, für die Dauer der laufenden Wahlperiode durch die Vorsitzende der

Stadtverordnetenversammlung vertraulich und verschlossen aufzubewahren und am Ende der Legislaturperiode dem Stadtarchiv zur vertraulichen Aufbewahrung zu übergeben

 

   
    28.02.2020 - Stadtverordnetenversammlung
    Ö 23 - zurückgezogen
   
Ö 24  
Anfragen / Sonstiges    
N 25     Fortsetzung Bericht der Bürgermeisterin      
N 26     Aussprache zum Bericht der Bürgermeisterin      
N 27     Unterrichtung der Stadtverordneten zur Beschlussvorlage SVV/0091/2019      
N 28     Grundstücksverkauf Gemarkung Forst (Lausitz), Flur 33      
N 29     Anfragen / Sonstiges