Beschlussvorschlag:
Die Bürgermeisterin wird beauftragt, eine Vorauswahl möglicher geeigneter Standorte für die
Umsetzung von Nr. 4 (Entwicklung / Erschließung von Potentialflächen) ggf. gemeinsam mit Nr. 20 (Ansiedlung von Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen) des Maßnahmenkatalogs für die Strukturentwicklung (Stand 12.04.2019) zu treffen und der SVV in geeigneter Form vorzustellen.
Dabei sollen bevorzugt städtebaulich bedeutende Flächen / Gebäude betrachtet werden. Da die in Betracht kommenden Objekte sehr unterschiedliche Eigenschaften (Nutzflächen,
Investitionsbedarf, Eigentumsverhältnisse usw.) haben, sollen die Kriterien nicht zu eng gefasst sein.
Über die tatsächliche Umsetzung dieses Projektes entscheidet die SVV nach weiteren
Beratungen.
Parallel zur Erarbeitung dieser Vorstellung werden die entsprechenden Fachbereiche mit der
Fördermittelrecherche für diese wichtige Maßnahme des Strukturwandels beauftragt.