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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Begrüßung |
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Ö 2 |
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Verpflichtung des Stadtverordneten Danny Körber |
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Ö 3 |
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Feststellung der Beschlussfähigkeit |
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Ö 4 |
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Feststellung der Tagesordnung |
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Ö 5 |
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Bekanntmachungen |
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Ö 6 |
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Beanstandeter Beschluss SVV/0110/2020 (neu) in der am 24.04.2020 beschlossenen Fassung
(Umbau und Sanierung Gubener Straße 10 als Kinder- und Jugendzentrum der Stadt Forst (Lausitz)
hier: Bestätigung der Vorplanung) |
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SVV/0110/2020 (neu)1 |
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Ö 7 |
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Umbau und Sanierung Gubener Straße 10 als Kinder- und Jugendzentrum der Stadt Forst (Lausitz)
hier: Bestätigung der Vorplanung |
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SVV/0110/2020 (neu) |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag: - Die Stadtverordnetenversammlung bestätigt die in der Anlage vorliegende Vorplanung für den Umbau und die Sanierung des innerstädtischen Standortes Gubener Straße 10 als Kinder- und Jugendzentrum der Stadt Forst (Lausitz).
Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
- Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt die Bürgermeisterin, die notwendigen Planungsleistungen bis zur Genehmigungsplanung zu beauftragen. Die Genehmigungsplanung ist dem Haupt- und Wirtschaftsausschuss vor Beantragung der Baugenehmigung vorzulegen.
- Im Ausschuss für Bauen und Vergabe wird kontinuierlich über den Stand der Bewilligung im Programm SIQ für den 2. Bauabschnitt berichtet.
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24.04.2020 - Stadtverordnetenversammlung |
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Ö 16 - geändert beschlossen |
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Beschlussvorschlag: - Die Stadtverordnetenversammlung bestätigt die in der Anlage vorliegende Vorplanung für den Umbau und die Sanierung des innerstädtischen Standortes Gubener Straße 10 als Kinder- und Jugendzentrum der Stadt Forst (Lausitz).
Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
- Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt die Bürgermeisterin, die notwendigen Planungsleistungen bis zur Genehmigungsplanung zu beauftragen. Die Genehmigungsplanung ist dem Haupt- und Wirtschaftsausschuss vor Beantragung der Baugenehmigung vorzulegen.
- Im Ausschuss für Bauen und Vergabe wird kontinuierlich über den Stand der Bewilligung im Programm SIQ für den 2. Bauabschnitt berichtet.
geänderter Beschlussvorschlag: - Der Haupt und Wirtschaftsausschuss setzt die weiteren Planungen für den Standort Gubener Straße 10 aus.
- Die Bürgermeisterin wird beauftragt, beim Fördermittelgeber zu beantragen, dass die
bewilligten und in Aussicht gestellten Fördermittel für das Objekt Gubener Straße 10 für den selben Zweck (Kinder- und Jugendzentrum der Stadt Forst (Lausitz)) für einen Zweckneubau auf dem Gelände des Schul- und Sportzentrums am Wasserturm umgewidmet werden. - Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die Koordination mit den beteiligten Behörden, Vereinen und Interessengruppen für die Sanierung des Stadions am Wasserturm zu übernehmen und das Vorhaben des Jugend- und Freizeitzentrums in die beginnenden Planungen einzubinden.
- Die Bürgermeisterin wird beauftragt, unverzüglich mit der FWG oder anderen Eigentümern von infrage kommenden Objekten im Stadtgebiet in Verhandlung zu treten, um einen schnellstmöglichen Umzug aus dem SFZ am Keuneschen Kirchweg in ein Zwischenquartier zu gewährleisten.
- Der HWA wird bei allen Schritten beteiligt.
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27.05.2020 - Stadtverordnetenversammlung |
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Ö 7 - zurückgezogen |
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Ö 8 |
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Anfragen / Sonstiges |
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N 9 |
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Anfragen / Sonstiges |
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