Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt auf der Grundlage des § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung eines Bebauungsplanes der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB mit der Bezeichnung „Am Birkenwäldchen“ zum Zwecke der Überplanung des Vorhaben- und Erschließungsgebietes „Am Birkenwäldchen“.
Der in der Anlage befindliche Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
26.08.2021 - Ausschuss für Planung
Ö 8 - ungeändert beschlossen
Abstimmungsergebnis Stadtverordnete: 6/0/0
Abstimmungsergebnis Sachkundige Einwohner: 4/0/0
Die Vorlage wurde einstimmig laut Beschlussvorlage angenommen.
01.09.2021 - Haupt- und Wirtschaftsausschuss
Ö 12 -
Beschlussvorschlag:
Abstimmungsergebnis: 9/0/0
Damit ist die Beschlussvorlage einstimmig angenommen.
Herr Dr. Jaehn betritt den Raum um 20:06 Uhr.
17.09.2021 - Stadtverordnetenversammlung
Ö 19 - ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt auf der Grundlage des § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung eines Bebauungsplanes der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB mit der Bezeichnung „Am Birkenwäldchen“ zum Zwecke der Überplanung des Vorhaben- und Erschließungsgebietes „Am Birkenwäldchen“.
Der in der Anlage befindliche Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.