Auf Grundlage von § 37 Abs. 2 Nr. 5 Satz 1 und 2der Straßenverkehrsordnung werden die Fußgängerampeln der Stadt Forst (Lausitz) an folgenden Kreuzungen verändert:
a)Berliner Straße – Cottbuser Straße – Frankfurter Straße
b)Berliner Straße – Am Haag
Auf Grundlage der in Punkt 1 genannten Gesetzesmäßigkeit wird seitens der Stadtverwaltung ein Ideenwettbewerb gestartet, um ein neues Fußgänger-Ampelzeichen für die Stadt zu entwerfen.
Nach Prüfung insbesondere der Rechtsmäßigkeit der eingereichten Vorschläge, wird aus den verbliebenen Vorschlägen durch eine Abstimmung der Bürgerinnen und Bürger ein neues Ampelzeichen gewählt.
01.09.2021 - Haupt- und Wirtschaftsausschuss
Ö 19 -
Beschlussvorschlag:
Abstimmungsergebnis: 3/6/1
Damit wird die Beschlussvorlage mehrheitlich abgelehnt.