Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens gemäß § 1 Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB mit der Bezeichnung „Energiepark Bohrau“ mit Ziel der Ausweisung eines sonstigen Sondergebietes zur Nutzung erneuerbarer Energien mit der Zweckbestimmung „Sonnenenergienutzung“ gemäß § 11 Abs. 2 Satz 2 BauNVO lt. Anlage 1.
Die Beschlüsse werden ortsüblich bekanntgemacht.
Der in der Anlage 1 befindliche Lageplan und die in der Anlage 2 befindliche Kosten- übernahmeerklärung sind Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis: 14/7/1
Die AfD hat mit sieben Stimmen, also mit allen anwesenden Fraktionsmitgliedern, dagegen gestimmt.
Der Beschlussvorschlag ist mehrheitlich angenommen.