Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Satzung zumBürgerbudget der Stadt Forst (Lausitz) entsprechend der Anlage 1.
Die Satzung über die Einzelheiten der förmlichen Einwohnerbeteiligung in der Stadt Forst (Lausitz) (Einwohnerbeteiligungssatzung – EbetS-) ist entsprechend anzupassen.
08.09.2022 - Ausschuss für Bauen und Vergabe
Ö 6 - ungeändert beschlossen
Abstimmungsergebnis Stadtverordnete: 1/0/5
Abstimmungsergebnis Sachkundige Einwohner: 3/0/2
Die Vorlage wurde laut Beschlussvorlage angenommen.
12.09.2022 - Ausschuss für Finanzen, Ordnung und Sicherheit
Ö 11 -
Abstimmungsergebnis:
Stadtverordnete: 2/0/4
Sachkundige Einwohner: 3/0/3
19.09.2022 - Ausschuss für Bildung, Soziales und Sport
Ö 7 - abgelehnt
21.09.2022 - Haupt- und Wirtschaftsausschuss
Ö 17 - zur Kenntnis genommen
07.10.2022 - Stadtverordnetenversammlung
Ö 22 - abgelehnt
Es folgt die Abstimmung zum Änderungsantrag der FDP-Fraktion:
„§2 Höhe des Bürgerbudgets“
(neu) „Sofern die Stadt Forst (Lausitz) gezwungen ist für ein Haushaltsjahr ein Haushaltssicherungskonzept zu erstellen, kann dieser Betrag auf 0,00 Euro gesenkt werden.“
Abstimmungsergebnis: 3/14/4
Der Änderungsantrag ist mehrheitlich abgelehnt.
Herr Paeschke empfiehlt sich auf Satz 1 zu beschränken und den Zusatz der redaktionellen Änderung durch die Verwaltung abzustimmen:
Kontrolle der Verwaltung über das Vergabeverfahren - Ostdeutscher Rosengarten Forst (Lausitz), Erschließung Servicepoint und Überwinterungshaus (Anlage 1)