Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Vorplanung zur Errichtung einer Skateranlagefür den Alternativstandort 3. Sollte die Schallemissionsprognose negativ ausfallen, soll Alternativstandort 1 in die Entwurfsplanung gegeben werden. Die Bezeichnungen beziehen sich auf die Anlage.DieBürgermeisterin wird beauftragt, die Entwurfsplanung lt. bestehendem HOAI-Vertrag in die Bearbeitung zu geben.
Die Anlagensind Bestandteil des Beschlusses.
Die Entwurfsplanung wird gemäß § 4 Pkt. 5 der Zuständigkeitsordnung dem Ausschuss für Bauen und Vergabe vorgelegt.
06.07.2022 - Stadtverordnetenversammlung
Ö 8 - ungeändert beschlossen
Abstimmungsergebnis zum Änderungsantrag: 9/12/2
Der Änderungsantrag ist mehrheitlich abgelehnt.
Abstimmungsergebnis zu der Beschlussvorlage SVV/0401/2022/2: 21/0/2
Die Vorlage ist einstimmig laut Beschlussvorschlag angenommen.