Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen für die August-Bebel-Straße (von Grenze Sanierungsgebiet bis Ausbauende der Verkehrsanlage) lt.Anlage.
Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
06.02.2003 - Bau- und Umweltausschuss
Ö 9 - ungeändert beschlossen
Abstimmungsergebnis Stadtverordnete: 6/0/0
Abstimmungsergebnis Sachkundige Einwohner: 4/0/0
12.02.2003 - Haupt- und Petitionsausschuß
Ö 16 - ungeändert beschlossen
Die Mitglieder des HPA stimmten der Beschlußvorlage zu.
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Forst (Lausitz) beschließt die Satzung der Stadt Forst (Lausitz) über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen für die August-Bebel-Straße (von Grenze Sanierungsgebiet bis Ausbauende der Verkehrsanlage) lt.Anlage.