Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Änderung der Förderrichtlinie der Stadt Forst (Lausitz) über die Vergabe von Zuschüssen im Rahmen der Förderung von kleinteiligen Einzelvorhaben zur Verbesserung des Stadt- und Ortsbildes in den Sanierungsgebieten “Nordstadt” und “Westliche Innenstadt” (S-Programm) sowie in den geplanten Sanierungsgebieten “Innenstadt” und “Nordost” (Stadtumbau Ost) gemäß B.9 der Förderrichtlinie `99 zur Stadterneuerung vom 09.05.2003.
Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
12.12.2003 - Stadtverordnetenversammlung
Ö 24 - geändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Änderung der Förderrichtlinie der Stadt Forst (Lausitz) über die Vergabe von Zuschüssen im Rahmen der Förderung von kleinteiligen Einzelvorhaben zur Verbesserung des Stadt- und Ortsbildes in den Sanierungsgebieten “Nordstadt” und “Westliche Innenstadt” (S-Programm) sowie in den geplanten Sanierungsgebieten “Innenstadt” und “Nordost” (Stadtumbau Ost) gemäß B.9 der Förderrichtlinie `99 zur Stadterneuerung vom 09.05.2003.
Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis: 26/0/0, einstimmig, in der veränderten Form angenommen
Abstimmungsergebnis: 26/0/0, einstimmig, in der veränderten Form angenommen
Vollzug des § 74 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) für das Land Brandenburg
hier: Vergabe nach VOB/A - Abbrucharbeiten Wohnhaus Frankfurter Straße 1-3 / Cottbuser Straße 13 - Genehmigung einer Eilentscheidung