Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt gemäß § 142 Abs. 1 und 3 BauGB die als Anlage beigefügte Satzung über eine städtebauliche Sanierungsmaßnahme “Innenstadt”.
Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
13.05.2004 - Planungsausschuss
Ö 7 - ungeändert beschlossen
Abstimmungsergebnis Stadtverordnete: 4/0/0
Abstimmungsergebnis Stadtverordnete: 4/0/0
Abstimmungsergebnis Sachkundige Einwohner: 3/0/0
26.05.2004 - Hauptausschuss
Ö 14 - ungeändert beschlossen
Die Mitglieder des Hauptausschusses stimmten der Beschlussvorlage zu
Die Mitglieder des Hauptausschusses stimmten der Beschlussvorlage zu.
Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) beschließt gemäß § 142 Abs. 1 und 3 BauGB die als Anlage beigefügte Satzung über eine städtebauliche Sanierungsmaßnahme “Innenstadt”.