Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Zur Entgegennahme der Verpflichtung bat der Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung die Stadtverordneten sich vom Platz zu erheben. Er verlas die Verpflichtungsformel entsprechend Runderlass III Nr. 130/1993: “Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen wahrnehmen, das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und die Verfassung des Landes Brandenburg und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Stadt Forst (Lausitz) erfüllen werde”.
Nach der Entgegennahme der Verpflichtung nahmen die Stadtverordneten wieder Platz.
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