Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Im Namen der CDU-Fraktion stelle Herr Lehmann folgenden Antrag:
Die CDU-Fraktion beantragt die Bildung des Hauptausschusses der Stadtverordnetenversammlung mit folgenden Festlegungen: 1. Der Hauptausschuss besteht aus 9 Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung und dem hauptamtlichen Bürgermeister. 2. Der hauptamtliche Bürgermeister führt den Vorsitz des Ausschusses.
Herr Otto vertrat die Meinung, nach der derzeit gültigen Hauptsatzung zu handeln, d.h. es gibt einen Haupt- und Petitionsausschuss und der Bürgermeister hat den Vorsitz inne.
Herr Dr. Wußmann bemerkte, dass, wenn sich die Mehrheit der Stadtverordneten zum Hauptausschuss bekennt, sollte die Bezeichnung des Ausschusses geändert werden. Er bat über den Antrag der CDU-Fraktion abzustimmen.
Herr Averdiek äußerte, dass es kein TOP “Änderung der Hauptsatzung” gibt, und demnach die Bezeichnung Haupt- und Petitionsausschuss gilt. Er verwies auf den eingangs gestellten Antrag, den Hauptausschuss zu konkretisieren nach der derzeit gültigen Hauptsatzung, d.h. Haupt- und Petitionsausschuss.
Herr Otto stellte den Antrag, die gültige Bezeichnung aus der Hauptsatzung zu übernehmen: Bildung des Haupt- und Petitionsausschusses
Herr Averdiek stellte im Namen der SPD-Fraktion den Antrag, gemäß § 9 der Hauptsatzung den Haupt- und Petitionsausschuss zu bilden und mit den heute festgelegten Zahlen der Mitglieder des Haupt- und Petitionsausschusses zu füllen.
Herr Otto zog seinen Antrag zurück.
Herr Averdiek bekräftigte nochmals seinen Antrag.
Herr Dr. Reinfeld erinnerte an die konstituierende Sitzung am 23.10.1998, in der neue Ausschüsse gebildet wurden. Die Hauptsatzung allerdings wurde auch erst im weiteren Verfahren an diese Dinge angepasst.
Herr Lehmann bemerkte, dass im Antrag der CDU-Fraktion das Wort Petitionsauschuss nicht erwähnt wurde. Wenn dies allerdings das einzigste sein sollte, worüber in diesem TOP diskutiert wird, soll heute der Haupt- und Petitionsausschuss gebildet werden und mit der Änderung der Hauptsatzung die weitere Bezeichnung des Ausschusses festgeschrieben werden.
Der Antrag der CDU-Fraktion wurde von Herrn Lehmann wie folgt präzisiert: Die CDU-Fraktion beantragt die Bildung des Haupt- und Petitionsausschusses der Stadtverordnetenversammlung mit folgenden Festlegungen: 1. Der Haupt- und Petitionsausschuss besteht aus 9 Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung und dem hauptamtlichen Bürgermeister. 2. Der hauptamtliche Bürgermeister führt den Vorsitz des Ausschusses.
Abstimmung zum Antrag der CDU-Fraktion: 28/0/1, mehrheitlich angenommen
Vom Vorsitzenden wurde auf die Sitzverteilung eingegangen: Die CDU-Fraktion erhält 3 Sitze, die PDS-Fraktion erhält 2 Sitze, die SPD-Fraktion erhält 2 Sitze, die FDP-Fraktion erhält 1 Sitz, die Fraktion “Wir für Forst” erhält 1 Sitz
Herr Tischer bat die einzelnen Fraktion um die Nominierung ihrer Ausschussmitglieder.
Die CDU-Fraktion benannte folgende Mitglieder für den Haupt- und Petitionsausschuss:
Herrn Bernd Lehmann Herrn Dr. Jens-Holger Wußmann Herrn Dietmar Tischer
Als Vertreter wurden benannt: Herr Günter Herzberg Herr Ullrich Dunkel Herr Jürgen Meissner
Die PDS-Fraktion schlug folgende Mitglieder für den Haupt- und Petitionsausschuss vor:
Herrn Ingo Paeschke Herrn Christian Otto
Als Vertreter wurden benannt: Herr Heinz-Peter Bischoff Herr Horst Beier
Die SPD-Fraktion benannte folgende Mitglieder für den Haupt- und Petitionsausschuss:
Frau Anett Müller Herrn Dietmar Averdiek
Als Vertreter wurden benannt: Frau Doris Dreßler Herr Andreas Landow
Die FDP-Fraktion schlug folgendes Mitglied für den Haupt- und Petitionsausschuss vor:
Herrn Günter Buttermann
Als Vertreter wurde benannt: Herr Manfred Behrendt
Die Fraktion “Wir für Forst” schlug folgendes Mitglied für den Haupt- und Petitionsausschuss vor:
Frau Gerlinde Födisch
Als Vertreter wurde benannt: Herr Wolfgang Starick
Es folgte die Abstimmung zu den einzelnen Vorschlägen:
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