Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Der Wahlleiter nahm die Verpflichtung des Ortsbürgermeisters gemäß Runderlass III Nr. 130 / 1993 vor. Er verlas nachstehende Formel: “Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen wahrnehme, dass Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und die Verfassung des Landes Brandenburg und die Gesetze beachte und meine Pflichten zum Wohle der Stadt bzw. des Ortsteiles erfüllen werde.” Die Verpflichtung wurde durch Handschlag zum Ausdruck gebracht.
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