Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Frau Schwarzenberg weist darauf hin, dass diese Vorlage erst zur Stadtverordnetenversammlung am 30. April 2004 erarbeitet werden kann. Mit Beschlussfassung der Hauptsatzung wurde die hauptamtliche Stelle der Gleichstellungsbeauftragten in eine ehrenamtliche Tätigkeit umgewandelt. Um die Aufgaben des Landesgleichstellungsgesetzes, der Gemeindordnung und der Hauptsatzung zu erfüllen, ist die inhaltliche Untersetzung dieser Tätigkeit erforderlich.
Folgende Schwerpunkte sollten dabei bewertet werden:
In welche dienstliche Stellung soll die Tätigkeit der ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten eingeordnet werden? Festlegung von Aufgaben und Kompetenzen zur Erfüllung der Aufgaben In welcher Höhe soll eine Aufwandsentschädigung erfolgen? Abstimmung Stadtverordnete Beschlussvorschlag: 7/0/1, angenommenAbstimmung Sachkundige Einwohner Beschlussvorschlag: 7/1/1
Frau Gerlinde Födisch stellt den Antrag aus dem TOP 11 den Bericht zur Situation im Obdachlosenhaus vorzuziehen.
Abstimmung Stadtverordnete Antrag: 8/0/0, einstimmig angenommenAbstimmung Sachkundige Einwohner Antrag: 9/0/0
Herr Schöpel gibt einen Situationsbericht auf der Grundlage eines Artikels in der „Lausitzer Rundschau“ über einen Vorfall im Obdachlosenheim im November 2003. Dieser Artikel stellt den Sachverhalt nicht wahrheitsgemäß dar. Frau Gerlinde Födisch bestätigt den so von Herrn Schöpel vorgetragenen Sachverhalt. Nach eingehender Diskussion wird dieser Punkt abgeschlossen und Herr Schöpel verlässt die Beratung. |
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