Der Ausschussvorsitzende verpflichtet die Sachkundigen Einwohner zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung der Aufgaben
Der Ausschussvorsitzende verpflichtet die Sachkundigen Einwohner zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung der Aufgaben. Diese bestätigen die Verpflichtung durch Unterschrift.