Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Ergebnisse der Beteiligung der Stadt Forst (Lausitz) am Planspiel zur BauGB-Novelle 2004 beim Bundesbauministerium  

 
 
2. Sitzung des Planungsausschusses
TOP: Ö 9
Gremium: Planungsausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 24.03.2004 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:35
Raum: Sitzungsraum P211
Ort: Rathaus Promenade 9, 03149 Forst (Lausitz)
SVV/0114/2004 Ergebnisse der Beteiligung der Stadt Forst (Lausitz) am Planspiel zur BauGB-Novelle 2004 beim Bundesbauministerium
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Verfasser:Herr Goldschmidt
Federführend:Dezernent III Bearbeiter/-in: Handreck, Petra

Herr Goldschmidt informierte die Ausschussmitglieder über die Ergebnisse der Beteiligung der Stadt Forst (Lausitz) am Planspiel zur BauGB-Novelle 2004 beim Bundesbauministerium

Herr Goldschmidt informierte die Ausschussmitglieder über die Ergebnisse der Beteiligung der Stadt Forst (Lausitz) am Planspiel zur BauGB-Novelle 2004 beim Bundesbauministerium. Das BauGB, Rechtsgrundlage für alle Satzungen im Ortsrecht, wird umfangreich novelliert. Dazu wurde vom Bundesbauministerium ein Planspiel in’s Leben gerufen, an dem 6 Städte teil­nahmen, aus den neuen Bundesländern waren dies Leipzig und Forst (Lausitz). Das Ziel bestand darin, den Entwurf des Gesetzbuches auf Praxistauglichkeit zu prüfen. Die Präsen­tation erfolgte vor dem Bundestagsausschuss. Dieses Verfahren ist jetzt abgeschlossen und man wird bei Verabschiedung des Gesetzes sehen, was aufgenommen wurde. Das neue BauGB soll im Juli 2004 in Kraft treten.

 

Inhaltlich wird es sich um ca. 200 Seiten Gesetzesänderungen handeln. Die Verfahren werden teilweise schwieriger, UVP-Prüfungen wird es künftig auch bei Bebauungsplänen und Flächen­nutzungsplänen geben. Es wird ein separater Umweltbericht zu erstellen sein. Viele Änderungen gab es auch im Bereich der Landwirtschaft. Bei der Baulandumlegung werden Umlegungsver­fahren in unbeplanten Gebieten stärker möglich sein. Ein neues Verfahren ist die vereinfachte Umlegung.

 

Abschließend bot Herr Goldschmidt an, wenn der Wunsch besteht, kann nach Verabschiedung des Gesetzes die Textfassung den Ausschussmitgliedern zur Verfügung gestellt werden.

 

Herr Lindner dankte für die Ausführungen.