Ab diesem Tagesordnungspunkt übernahm der Ortsbürgermeister Herr Siegert die weitere Sitzungsleitung.
Die Verpflichtung der Ortsbeiratsmitglieder erfolgte durch den Ortsbürgermeister.
Herr Siegert verlas ebenfalls die Formel gemäß Runderlass III Nr. 130/1993.
Die Verpflichtung wurde wiederum per Handschlag zum Ausdruck gebracht.