Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Beschluss zum Bebauungsplan "Anbindung vom Knotenpunkt B 122/L 48" (jetzt Knotenpunkt L 49/B 112) an die Euloer Straße 1. Beschluss über die vorgebrachten Anregungen 2. Satzungsbeschluss  

 
 
3. Sitzung des Planungsausschusses
TOP: Ö 9
Gremium: Planungsausschuss Beschlussart: abgelehnt
Datum: Do, 13.05.2004 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:10
Raum: Sitzungsraum P211
Ort: Rathaus Promenade 9, 03149 Forst (Lausitz)
SVV/0144/2004 Beschluss zum Bebauungsplan "Anbindung vom Knotenpunkt B 122/L 48" (jetzt Knotenpunkt L 49/B 112) an die Euloer Straße
1. Beschluss über die vorgebrachten Anregungen
2. Satzungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Friedrich
Federführend:Planungsamt   

Herr Friedrich informierte die Ausschussmitglieder über den Inhalt der Vorlage und führte aus, dass in zwei Fällen den Anregungen und Hinweisen der Träger öffentlicher Belange durch die Verwaltung nicht gefolgt wurde

Herr Friedrich informierte die Ausschussmitglieder über den Inhalt der Vorlage und führte aus, dass in zwei Fällen den Anregungen und Hinweisen der Träger öffentlicher Belange durch die Verwaltung nicht gefolgt wurde.

 

-           Stellungnahme des Landkreises Spree-Neiße – Anlage 1.0, Seite 30/31

-           Stellungnahme von Herrn Michael Kranz – Anlage 1.1
(Vorschlag für alternative Erschließung)

 

Herr Behrendt kann nicht verstehen, dass der Vorschlag von Herrn Kranz keine Zustimmung der Verwaltung findet, da dieser eine Kosteneinsparung bringt und die Anlieger mit dieser Variante zufrieden wären. Herr Friedrich führte dazu aus, dass es sich bei dem jetzigen Anliegerweg um einen unbefestigten Erschließungsstich von ca. 100 m handelt, der trotz fehlenden Ausbaus eine gewidmete Verkehrsfläche darstellt. Der Bebauungsplan sieht die Beibehaltung dieses Weges als Verkehrsfläche (Anliegerstraße) vor. Bei jeder anderen Form der Erschließung müsste der Anliegerweg eingezogen werden, die zweite Folge wäre, dass Erschließungskosten anfallen für eine Haupterschließungsstraße mit Wendeanlage oder mit durchgehender Straße (?). Die Ver­kehrsplaner haben die vorgestellte Variante als günstigste angesehen und auch der Bau- und Umweltausschuss hat dieser Trassenführung zugestimmt.

Abstimmungsergebnis Stadtverordnete: 2/2/0

Abstimmungsergebnis Stadtverordnete: 2/2/0

Abstimmungsergebnis Sachkundige Einwohner: 0/0/3