Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Die Straßenbaubeitragssatzung wurde maßgeblich geändert, insbesondere wurde ein Abschnitt II “Kostenersatz für Grundstückszufahrten und Überfahrten” neu angefügt. Außerdem erfolgte eine Klarstellung in der Begriffsbestimmung, neu heißt es jetzt “Straßenbaubeiträge” und nicht mehr “Straßenausbaubeiträge”. Weiterhin wurden bei Anliegerstraßen die Beitragssätze für die Beitragspflichtigen von 60 v.H. auf 75 v.H. erhöht.
Herr Bischoff fragte an, wenn der Gesetzgeber eine Höhe von 75 v.H. vorgibt und 60 v.H. nicht mehr zulässig sind, welche finanziellen Mehraufwendungen der Gemeinde entstehen würden, wenn sie die Differenz trägt (Zeitraum von einem Jahr).
Herr Winkler bemängelte, dass im Text bei den Bestimmungen zu den Grundstückszufahrten immer in der “kann”-Form gesprochen wird, warum nicht “muss”. Dazu führte Frau Baerwald aus, dass dies in den noch zu erarbeitenden Ausführungsbestimmungen geregelt wird. Eine entsprechende Formulierung ist bereits zur Stadtverordnetenversammlung vorzulegen. Die Vorlage wurde zur Kenntnis genommen. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||