Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Vollzug des Kommunalabgabengesetzes (KAG) hier: Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Forst (Lausitz) - Straßenbaubeitragssatzung -  

 
 
5. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
TOP: Ö 8
Gremium: Bau- und Umweltausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mo, 17.05.2004 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:15 - 21:05
Raum: Sitzungsraum P211
Ort: Rathaus Promenade 9, 03149 Forst (Lausitz)
SVV/0155/2004 Vollzug des Kommunalabgabengesetzes (KAG)
hier: Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Forst (Lausitz)
- Straßenbaubeitragssatzung -
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Baerwald
Federführend:Bauverwaltungsamt Bearbeiter/-in: Handreck, Petra

Die Straßenbaubeitragssatzung wurde maßgeblich geändert, insbesondere wurde ein Abschnitt II „Kostenersatz für Grundstückszufahrten und Überfahrten“ neu angefügt

Die Straßenbaubeitragssatzung wurde maßgeblich geändert, insbesondere wurde ein Abschnitt II “Kostenersatz für Grundstückszufahrten und Überfahrten” neu angefügt. Außer­dem erfolgte eine Klarstellung in der Begriffsbestimmung, neu heißt es jetzt “Straßenbaubeiträge” und nicht mehr “Straßenausbaubeiträge”. Weiterhin wurden bei Anliegerstraßen die Beitrags­sätze für die Beitragspflichtigen von 60 v.H. auf 75 v.H. erhöht.

 

Herr Bischoff fragte an, wenn der Gesetzgeber eine Höhe von 75 v.H. vorgibt und 60 v.H. nicht mehr zulässig sind, welche finanziellen Mehraufwendungen der Gemeinde entstehen würden, wenn sie die Differenz trägt (Zeitraum von einem Jahr).

 

Herr Winkler bemängelte, dass im Text bei den Bestimmungen zu den Grundstückszufahrten immer in der “kann”-Form gesprochen wird, warum nicht “muss”. Dazu führte Frau Baerwald aus, dass dies in den noch zu erarbeitenden Ausführungsbestimmungen geregelt wird. Eine entsprechende Formulierung ist bereits zur Stadtverordnetenversammlung vorzulegen.

Die Vorlage wurde zur Kenntnis genommen

Die Vorlage wurde zur Kenntnis genommen.