Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Vollzug des § 66 des Brandenburgischen Wassergesetzes (BbgWG) hier: 2. Änderung der Satzung über die mobile Entsorgung der Inhalte aus abflusslosen Sammelgruben und Kleinkläranlagen im Entsorgungsgebiet der Stadt Forst (Lausitz) und die Erhebung von Gebühren (Fäkaliensatzung)  

 
 
Sondersitzung des Bau- und Umweltausschusses und zur 5. Sitzung des Wirtschafts- und Finanzausschusses
TOP: Ö 12
Gremium: Wirtschafts- und Finanzausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 24.05.2004 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 22:05
Raum: Feuerwehrgerätehaus Mitte
Ort: Hochstraße 2, 03149 Forst (Lausitz
SVV/0165/2004 Vollzug des § 66 des Brandenburgischen Wassergesetzes (BbgWG)
hier: 2. Änderung der Satzung über die mobile Entsorgung der Inhalte aus abflusslosen Sammelgruben und Kleinkläranlagen im Entsorgungsgebiet der Stadt Forst (Lausitz) und die Erhebung von Gebühren (Fäkaliensatzung)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Przychodzki
Federführend:Eigenbetrieb Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz) Bearbeiter/-in: Kupke, Nicole

Von Seiten der FDP Fraktion wird mit der Begründung zur Neukalkulation (Anlage 5) nicht mitgegangen

Von Seiten der FDP Fraktion wird mit der Begründung zur Neukalkulation (Anlage 5) nicht mitgegangen. Sie ist nicht aussagekräftig.

 

Die FDP Fraktion stellte den Antrag, die bisherige Gebühr beizubehalten. (siehe Anlage 5) Eine Erhöhung sollte demnach nicht erfolgen.

 

Abstimmung über den Antrag:

Abstimmungsergebnis Stadtverordnete: 3/0/3

Abstimmungsergebnis Sachkundige Einwohner: 1/0/4


Abstimmung über die Vorlage mit der Änderung: (bisherige Gebühr beibehalten)

Abstimmungsergebnis Stadtverordnete: 3/0/3

Abstimmungsergebnis Sachkundige Einwohner: 1/0/4