Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Information:
Gemäß § 81 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg werden den Stadtverordneten die in den Anlagen ausgewiesenen Ausgaben zur Kenntnis gegeben. Sie waren unabweisbar bzw. unvorhersehbar und unterlagen entsprechend § 4 Absatz 3 der Haushaltssatzung 2004 der Entscheidung des Kämmerers.
Herr Otto bemerkte, dass für die BM Planung und Reko Freibad noch 15.443,59 Euro ausgewiesen sind. Er fragte, welche Schlussrechnung noch offen geblieben ist und warum diese in die über- und außerplanmäßigen Ausgaben kommt. Herr Otto bzw. die anderen Fraktionen erhalten eine schriftliche Antwort.
Die Informationsvorlage wurde von den Stadtverordneten zur Kenntnis genommen. |
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