Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Vollzug des § 66 des Brandenburgischen Wassergesetzes (BbgWG) hier: 2. Änderung der Satzung über die mobile Entsorgung der Inhalte aus abflusslosen Sammelgruben und Kleinkläranlagen im Entsorgungsgebiet der Stadt Forst (Lausitz) und die Erhebung von Gebühren (Fäkaliensatzung)  

 
 
6. Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: zurückgestellt
Datum: Mi, 29.09.2004 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:38
Raum: Sitzungsraum P211
Ort: Rathaus Promenade 9, 03149 Forst (Lausitz)
SVV/0165/2004(neu)/1 Vollzug des § 66 des Brandenburgischen Wassergesetzes (BbgWG)
hier: 2. Änderung der Satzung über die mobile Entsorgung der Inhalte aus abflusslosen Sammelgruben und Kleinkläranlagen im Entsorgungsgebiet der Stadt Forst (Lausitz) und die Erhebung von Gebühren (Fäkaliensatzung)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr PrzychodzkiBezüglich:
SVV/0165/2004(neu)
Federführend:Eigenbetrieb Städtische Abwasserbeseitigung Forst (Lausitz) Bearbeiter/-in: Kupke, Nicole

beschluss

 

wort

Von Herr Tischer kam der Vorschlag, über die Vorlage in der heutigen Sitzung nicht zu diskutieren, sondern dass sich die Fraktionsvorsitzenden bzw. die Beauftragten in einer Zusammenkunft mit den Stadtwerken mit der Vorlage auseinandersetzen.

Von den Fraktionen wurde allgemeine Zustimmung zur Verfahrensweise geäußert.

Herr Buttermann sowie Herr Krahl bemerkte, dass zu dieser Zusammenkunft auch Vertreter der Unteren Wasserbehörde sowie Vertreter der Kommunalaufsicht eingeladen werden sollten. 

Als Terminvorschlag wurde die Woche zwischen dem 18. und dem 22. Oktober 2004 genannt.

Der günstigste Termin wäre der 20. Oktober 2004.

 

 

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