Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Der Ausschussvorsitzende begrüßt die Ausschussmitglieder, Gäste und Verwaltungsmitarbeiter. Er stellt fest, dass die Einladung form- und fristgerecht erfolgt ist und verweist auf § 28 der Gemeindeordnung, in welchem die Befangenheit geregelt ist.
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