Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2005 Information über kommunale Tief- und Gartenbaumaßnahmen  

 
 
10. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
TOP: Ö 7
Gremium: Bau- und Umweltausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 13.01.2005 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:15 - 20:00
Raum: Sitzungsraum P211
Ort: Rathaus Promenade 9, 03149 Forst (Lausitz)
SVV/0323/2005 Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2005
Information über kommunale Tief- und Gartenbaumaßnahmen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Verfasser:Herr Urbitsch
Federführend:Tief- und Gartenbauamt Bearbeiter/-in: Handreck, Petra

Herr Bischoff bemängelte die Qualität der Vorlage, da es für die Sachkundigen Einwohner nicht nachvollziehbar ist, um welche Baumaßnahmen es sich handelt, da ihnen kein Haushaltsplan zur Verfügung steht

Herr Bischoff bemängelte die Qualität der Vorlage, da es für die Sachkundigen Einwohner nicht nachvollziehbar ist, um welche Baumaßnahmen es sich handelt, da ihnen kein Haushaltsplan zur Verfügung steht. In Zukunft können derartige Vorlagen nicht mehr behandelt werden.

 

Herr Winkler fragte an, ob die Baumaßnahme Festplatz überhaupt noch erforderlich ist. Dazu antwortete Frau Jahnke, dass dieser nach wie vor als Ersatz für den Feldschlößchenplatz vor­gesehen ist. Die Notwendigkeit ist weiterhin vorhanden, aber in einer stark abgespeckten Variante.

 

Unter Bezugnahme auf den Straßenbau zur Deponie fragte Herr Bischoff an, wie lange diese noch durch den Landkreis betrieben wird. Dazu antwortete Frau Jahnke, dass eine Betreibung weiterhin durch den Landkreis erfolgt. Kosten für den Straßenbau entstehen der Stadt Forst (Lausitz) nicht. Formell könnte diese Baumaßnahme aus dem Haushalt gestrichen werden, ergänzte Herr Handreck. In diesem Zusammenhang fragte Herr Pohl, wer Auftraggeber für den Bau der Straße ist. Dazu antwortete Frau Jahnke, dass dies die Stadt Forst (Lausitz) ist. Das Ingenieurbüro Meister wurde mit der Vorplanung beauftragt, eine Vorstellung im Bau- und Umweltausschuss kann im März erfolgen. Herr Goldschmidt ergänzte, dass es sich hier um eine Straße handelt, die nicht nach § 8 KAG ausbaubeitragspflichtig ist. Sie dient ausschließlich zur Erschließung eines privaten Unternehmens. Herr Pohl wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass unbedingt die Grundstücksgrenzen einzuhalten sind.

 

Herr Kunick erfragte den Sachstand zum Heimatpark Weißagk und zum Parkplatz Hermann­straße/Steinstraße. Dazu führte Frau Jahnke aus, dass wahrscheinlich im Mai 2005 der 1. Spatenstich erfolgen soll. Dies ist jedoch abhängig von der Bereitstellung von Fördermitteln. Bisher gibt es keinen Zuwendungsbescheid für diese Maßnahme. Zur Baumaßnahme Parkplatz Hermannstraße/Steinstraße gab Frau Jahnke zur Kenntnis, dass die Grundstücksangelegenheit bisher noch nicht geklärt werden konnte. Es handelt sich hierbei jedoch um eine Haushalts­stelle des Planungsamtes, die dann im Planungausschuss näher erläutert werden kann.

 

Herr Kliche fragte an, warum die Aufwandsentschädigung beim Umlegungsausschuss halbiert wurde. Dazu führte Frau Baerwald aus, dass die Umlegungsverfahren weniger geworden sind und aus diesem Grund auch der bestehende Beratervertrag entsprechend gekürzt wurde. Es handelte sich dabei nicht nur um die Aufwandsentschädigung für die Mitglieder, sondern auch für den Beratervertrag.

 

Weiterhin erkundigte sich Herr Kliche nach den Verlusten der Parkplatzeinnahmen durch den Wegfall des Parkplatzes Promenade. Dazu antwortete Herr Handreck, dass es sich hierbei um eine Haushaltsstelle des Ordnungsamtes handelt. Er bestätigte jedoch einen Rückgang der Park­gebühren. Herr Kliche regte an, darüber nachzudenken, die Parkautomaten eventuell wieder zu entfernen.

 

Zur Frage aus dem Finanzausschuss in Bezug auf die Senkung der Straßenbeleuchtungs­kosten antwortete Herr Obst, dass dies nicht so einfach möglich ist. Frau Jahnke ergänzte, dass eine Leistungsreduzierung durch Abschalten jeder zweiten Leuchte kaum möglich ist. Außerdem muss eine Stetigkeit in der Ausleuchtung gesichert werden, um die Verkehrssicherheit nicht zu gefährden.

 

Weiterhin informierte Herr Goldschmidt zu einer Anfrage aus dem Finanzausschuss in Bezug auf die Baumsanierung. Die Stadt Forst (Lausitz) verfügt über ca. 10.000 öffentliche Bäume, der größte Bestand ist älter als 60 Jahre. In den letzten Jahren wurde in der Baumsanierung nicht sehr viel getan. Die Stadt hat die Verkehrssicherungspflicht, d.h. dass jetzt in Größenordnungen der Baumschnitt erfolgen muss. Ein Baumschnitt kostet ca. 30,00 EUR. Der Haushaltsansatz von 64,0 TEUR ist aus diesen Gründen zwingend notwendig.


 

Die Vorlage wurde zur Kenntnis genommen

Die Vorlage wurde zur Kenntnis genommen.