Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2005 Vermögenshaushalt 2005 - Verwaltungshaushalt 2005 hier: Information über städtebauliche Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich des Planungsamtes der Stadt Forst (Lausitz), speziell in den Stadterneuerungsgebieten  

 
 
7. Sitzung des Planungsausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Planungsausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 20.01.2005 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:30
Raum: Sitzungsraum P211
Ort: Rathaus Promenade 9, 03149 Forst (Lausitz)
SVV/0328/2005 Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2005
Vermögenshaushalt 2005 - Verwaltungshaushalt 2005
hier: Information über städtebauliche Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich des Planungsamtes der Stadt Forst (Lausitz), speziell in den Stadterneuerungsgebieten
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Verfasser:Frau Geisler
Federführend:Planungsamt Bearbeiter/-in: Handreck, Petra

Herr Kunick kommt zur Ausschusssitzung

Frau Geisler informierte die Ausschussmitglieder sehr ausführlich über die in der Vorlage aufgeführten Haushaltsstellen einschließlich der dazugehörigen Maßnahme- und Durch­führungskonzepte.

 

Herr Lindner dankte für die Ausführungen und bat die Ausschussmitglieder um Anfragen, Hinweise und Bedenken.

 

Herr Kliche fragte an, welche Prioritäten bei der jetzigen Finanzlage gesetzt werden sollen. Es wurden viele Großprojekte begonnen und nur wenig zu Ende geführt. Herr Goldschmidt führte dazu aus, dass es seit 2005 das Finanzausgleichsgesetz gibt, wonach die Eigenanteile der Stadt von 600,0 TEUR auf 2,4 Mio EUR erhöht werden. Diese Gelder stehen bis 2010 im Wesentlichen zur Verfügung, parallel dazu läuft das Stadtumbauprogramm Ost bis zum Jahr 2010. Aus diesem Programm sollten die größten Aufgaben in der Stadt Forst (Lausitz) erfüllt werden, da bis 2010 eine relativ gesicherte Finanzlage besteht. Das Programm ZiS läuft aus, die EU erwägt, ein neues Förderprogramm mit dem Namen URBAN II aufzulegen. Seitens der Stadt Forst (Lausitz) wird 2005 alles daran gesetzt, in dieses Programm zu kommen.

 

Die Grundschule Nordstadt und der Stadtpark Mitte werden noch über das Programm ZiS abgedeckt. Der 3. Bauabschnitt im Stadtpark Mitte soll dann über das Programm Brachflächen in Kombination mit ABM durchgeführt werden. Gleiches ist für den Festplatz vorgesehen.

 

Weiterhin informierte Herr Goldschmidt die Ausschussmitglieder, dass sich die Reisigwehrinsel seit Mitte Dezember 2004 wieder im Eigentum der Stadt Forst (Lausitz) befindet.

 

Herr Lindner regte an, auf jeden Fall in einer der nächsten Planungsausschusssitzungen zum Thema “Zusammenlegung der Kultureinrichtungen” zu diskutieren. Der Planungsausschuss soll sich zu diesem Vorhaben positionieren, dazu ist es erforderlich, bereits in den einzelnen Fraktionen dieses Thema sehr intensiv zu beraten. Es handelt sich hierbei um eine sehr große Investition, so dass überlegt werden muss, ob es erforderlich ist oder nicht.

 

Herr Menzel sprach den Dank an die Verwaltung aus, dass in Forst (Lausitz) sehr viel erreicht wurde und auch sehr viele Bauvorhaben verwirklicht wurden. Im Rahmen der Durchsetzung des Stadtumbaukonzeptes sieht er jedoch jetzt viele Baulücken und Brachflächen auf die Stadt zukommen. Was wird getan, um diese Flächen schnellstmöglich wieder zu attraktivieren? Weiterhin fragte er an, wie es mit den Brückenbauten in Forst weiter geht (z. B. Brücke Alsenstraße). Sorge bereitet ihm auch die Gestaltung der Cottbuser Straße. Es gibt viele Projekte, die bereits vor Jahren vorgestellt wurden und erst viel später realisiert werden. Welche Möglichkeiten des Eingreifens und Veränderns der vorliegenden Projekte bestehen dann noch (Bezug: Vortrag zur Stadtgestaltung von Herrn Reibetanz).

 

Herr Goldschmidt führte zu den von Herrn Menzel vorgetragenen Anfragen aus:

 

-            Der Gesamtvermögenshaushalt beträgt 8,5 Mio EUR, dieser unterteilt sich im Baudezernat auf den Hochbau, Tief- und Gartenbau und Städtebau. Hier wird heute der Städtebau vorgestellt, demnach sind Fragen des Tief- und Gartenbaus (Brücken) nicht berücksichtigt.

 

-            Zur Gestaltung des Fußgängerbereiches Cottbuser Straße ist zu sagen, dass diese Maßnahme noch nicht ausgeschrieben wurde. Es sind demnach noch Veränderungen denkbar. Die Promenade ist ausgeschrieben und im Bau, hier können keine Änderungen mehr vorgenommen werden. Im nächsten Planungsausschuss wird die Gestaltung der Cottbuser Straße nochmals vorgestellt.

 

Herr Buttermann wies wiederholt darauf hin, dass verschiedene Projekte auch im Rahmen des Straßenbaus nicht nur im Bau- und Umweltausschuss, sondern auch im Planungsausschuss beraten werden sollten. Im nächsten Planungsausschuss soll ein Vorschlag unterbreitet werden, wie der Planungsausschuss künftig in diese Projekte mit einbezogen werden kann.

 

Herr Lindner führte dazu aus, dass die Zuständigkeiten der Ausschüsse in der Zuständigkeits­ordnung entsprechend geregelt  sind. Die einzelnen Fraktionen sollten sich darüber verständi­gen, ob die Zuständigkeiten entsprechend geändert werden sollten. Auch er sieht es als wichtig an, über verschiedene Projekte im Planungsausschuss zu beraten, dies muss jedoch in der Zu­ständigkeitsordnung festgeschrieben werden.

 

Herr Goldschmidt führte dazu aus, dass größere Straßenbauprojekte durchaus im Planungsaus­schuss vorgestellt werden können. Möglich sind auch gemeinsame Sitzungen des Planungs- und des Bau- und Umweltausschusses.

 

Herr Tilgner informierte den Ausschuss darüber, dass wahrscheinlich in der 2. Hälfte des Jahres 2005 mit dem Bau einer neuen Wehranlage begonnen werden soll. Die Anlage wird 20 Meter flussaufwärts gebaut. Ca. 2,0 Mio EUR wird das Land dafür zur Verfügung stellen. Die Bauzeit ist für zwei Jahre geplant.

 

Herr Tilgner führte weiterhin aus, dass mit der Gestaltung des Stadtbildes auch der Mühlgraben gesehen werden muss. Seitens des Landesumweltamtes wurde angefangen, entlang des Mühl­grabens eine Uferpromenade zu errichten. Besonders im Max-Mattig-Weg gestaltet sich das sehr schwierig, da die Grundstücke bis an den Mühlgraben heran an die Eigentümer verkauft wurden. Er bittet, zukünftig darauf zu achten, dass vom Mühlgraben ca. 10-15 m im Eigentum des Landesumweltamtes verbleiben, um die Uferpromenade entsprechend gestalten zu können.

 

Weiterhin fragte er an, welche Überlegungen es in Bezug auf Nachnutzung und Nachgestaltung von den entstandenen Baulücken gibt und wie das Auswahlverfahren für Hüllenförderung und Fassadensanierung ist.

 

Herr Goldschmidt antwortete dazu, dass die Stadt mit sehr vielen Fördermitteln arbeitet. Die Stadt ist im Wesentlichen angehalten, Gebiete festzulegen, in denen sie ihren Schwerpunkt der Investitionen sieht. Das sind Sanierungsgebiete und Entwicklungsbereiche. In Zusammenar­beit mit den Bürgern und Institutionen werden Prioritäten gesetzt und Maßnahmen eingeleitet.

 

Zur Nachnutzung und Nachgestaltung der entstandenen Baulücken führte Herr Goldschmidt aus, dass diese Flächen sehr wohl gestaltet werden. Es muss unterschieden werden, ob es sich um eine Zwischennutzung oder eine Neugestaltung handelt (z. B. Grünflächen, Stellplätze o.ä.).

 

Zur geplanten neuen Wehranlage fragte Herr Goldschmidt an, ob die Möglichkeit bestehen würde, diese mit einem Rad-/Gehweg zu kombinieren. Dazu führte Herr Tilgner aus, dass dies prinzipiell sicherlich möglich sei, die Sicherheitsbestimmungen würden jedoch vorsehen, dass der begehbare Bereich mindestens einen Meter höher als das höchste Hochwasser sei. Aller­dings müsse die Brücke ohnehin bei Hochwasser gesperrt werden, so dass man nicht von einer hundertprozentig zuverlässigen Nutzung ausgehen könne.


 

Die Vorlage wurde zur Kenntnis genommen

Die Vorlage wurde zur Kenntnis genommen.