Der Ortsbürgermeister gab den Hinweis auf die verkürzte Ladungsfrist gemäß § 1 Abs
Der Ortsbürgermeister wies auf die verkürzte Ladungsfrist gemäß § 1 Abs. 4 Geschäftsordnung hin. Der Ortsbeirat ist vollzählig, somit ist die Beschlussfähigkeit gegeben.