Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)
Von der PDS-Fraktion und der SPD-Fraktion wurde durch Herrn Paeschke ein gemeinsamer Änderungsantrag zum Beschluss SVV/0260/2004 - Satzung der Stadt Forst (Lausitz) zur Festlegung von Schulbezirken für die Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Forst (Lausitz) für das Schuljahr 2005/2006 - mit folgendem Wortlaut eingebracht:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1. im § 3, Pkt. 4 wird ergänzt:
Übersteigt die Zahl der Anmeldungen die Aufnahmekapazität einer Schule, so richtet sich die Auswahl nach der Nähe der Wohnung zur Schule. Als zuständige Schule gemäß § 112 Abs. 3 (BbgSchulG) gilt die nächsterreichbare Schule. Für die Schüler aus Mulknitz, Bohrau, Briesnig, Naundorf, Sacro ist dies die Grundschule am Standort Frankfurter Straße 48, für die Schüler aus Groß Jamno und Klein Jamno ist dies die Grundschule Noßdorf, für die Schüler aus Groß Bademeusel und Klein Bademeusel ist dies die Grundschule Keune.
2. Der § 4, Pkt. 4 wird wie folgt geändert:
a) Die maximale Anzahl von Klassen für die Jahrgangsstufe 1 ist wie folgt festgelegt:
Grundschule max. Anzahl von Klassen der Jahrgangsstufe 1 _________________________________________
Nordstadt 2 (max. 56 Schüler, einschließlich von möglichen Wiederholern)
Mitte 2
Herr Paeschke und Herr Averdiek begründeten ihren Antrag. Es folgte eine kurze Diskussion. Abstimmungsergebnis zum Antrag: 11/16/1, der Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt
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