Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Grundsatzentscheidung zur Bereitstellung eines städtischen Schulstandortes zum Betrieb einer evangelischen Grundschule  

 
 
Sondersitzung des Ausschusses für Kultur und Soziales und 3. Sondersitzung des Wirtschafts- und Finanzausschusses
TOP: Ö 4
Gremium: Wirtschafts- und Finanzausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 07.03.2005 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 21:10
Raum: Feuerwehrgerätehaus Mitte
Ort: Hochstraße 2, 03149 Forst (Lausitz
SVV/0385/2005 Grundsatzentscheidung zur Bereitstellung eines städtischen Schulstandortes zum Betrieb einer evangelischen Grundschule
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Dr. Kaiser, Andreas
Federführend:Schul-, Sport-, und Kulturamt, Soziales Bearbeiter/-in: Porczio, Simone

Herr Dr. Kaiser, Herr Pfitzmann und Herr Böhm beantworteten die Fragen. Grundsätzlich bedarf die Errichtung einer freien Ersatzschule keinen Beschluss durch die Stadtverordnetenversammlung. Anhand des Grundsatzbeschlusses soll erkennbar sein, ob sich die Stadtverordneten für dieses Vorhaben bekennen und einen städtischen Grundschulstandort zur Verfügung stellen. Aufgrund der hohen Nachfrage durch die Eltern und Erfahrungen durch die Evangelische Grundschule Groß Kölzig wird dieses Projekt angestrebt.

 

Der Trägerverein favorisiert den Standort Eulo. Es wird angestrebt, die evangelische Kita zu integrieren.

 

Herr Böhm erläuterte die rechtlichen Grundlagen und verdeutlichte die Unterschiede zu einer staatlichen Schule. Bei den Lehrkräften soll eine Kontinuität gesetzt werden. Prinzipiell sind die Klassenlehrer Kernlehrer und betreuen die Kinder zum größten Teil durch die gesamte Grundschulzeit. Die Rahmenpläne sind natürlich verbindlich, sodass ein Wechsel in eine andere Schule möglich ist. Als Pflichtfach wird Religion eingeführt. Evtl. soll das Fach Werken und Schulgarten wieder aufgegriffen werden.

 

Es werden Elternbeiträge erhoben. Diese sind sozial gestaffelt und belaufen sich zwischen 5,00 Euro und 150,00 Euro.

 

Herr Richter erkundigte sich nach der finanziellen Belastung, für den Fall das eine Schule übergeben wird.

Herr Dr. Kaiser und Herr Böhm antworteten, dass dies Sache der Vertragsgestaltung ist. Grundsätzlich ist der Schulträger für den Betrieb der Schule zuständig.

Abstimmung über die Vorlage:

Abstimmung über die Vorlage:

 

Abstimmung Ausschuss für Kultur und Soziales:

Abstimmungsergebnis Stadtverordnete: 6/0/3

Abstimmungsergebnis Sachkundige Einwohner: 3/0/3

 

Abstimmung Wirtschafts- und Finanzausschuss:

Abstimmungsergebnis Stadtverordnete: 2/0/3

Abstimmungsergebnis Sachkundige Einwohner: 3/0/3