Bürgerinfo - Stadt Forst (Lausitz)

Auszug - Benutzungsordnung für das Internetcafé des Hort- und Freizeithauses Frankfurter Straße 48 in 03149 Forst  

 
 
12. Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 17
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 06.06.2005 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:40
Raum: Sitzungsraum P211
Ort: Rathaus Promenade 9, 03149 Forst (Lausitz)
SVV/0429/2005 Benutzungsordnung für das Internetcafé des Hort- und Freizeithauses Frankfurter Straße 48 in 03149 Forst
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Lehmann, Edith
Federführend:Schul-, Sport-, und Kulturamt, Soziales Bearbeiter/-in: Porczio, Simone

Die Mitglieder des Hauptausschusses stimmten der Beschlussvorlage zu

Die Mitglieder des Hauptausschusses stimmten der Beschlussvorlage zu.

 

Von Herrn Buttermann wurde verlangt, dass die Sicherheit unbedingt bewährleistet werden muss

Von Herrn Buttermann wurde verlangt, dass die Sicherheit unbedingt gewährleistet werden muss. Dazu sind ständige Kontrollen durchzuführen. Schon beim Herunterladen von Dateien entstehen Kosten. Der Stadt darf kein finanzieller Schaden entstehen.

Von Herrn Dr. Wußmann kam die Frage, ob nur auf Disketten abgespeichert werden darf.

Herr Dr. Kaiser bemerkte, dass auch auf CD`s geschrieben werden kann.

Herr Dr. Wußmann bat daraufhin in der Benutzungsordnung generell Datenträger zu verwenden.

Die Verwaltung wurde mit der Änderung der Ordnung beauftragt.

 

Abstimmungsergebnis: 9/0/1, gemäß Änderung in Datenträger, mehrheitlich angenommen

Abstimmungsergebnis: 9/0/1, gemäß Änderung in Datenträger, mehrheitlich angenommen